Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) sind der Schlüssel für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Sie führen zu einer weiteren Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb haben die Koalitionspartner schon 2018 vereinbart, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung aufwenden soll.

Um dieses Ziel zu erreichen, will die Bundesregierung künftig Unternehmen auch steuerlich fördern, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Zusätzlich soll dadurch der Unternehmensstandort Deutschland attraktiver werden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Personal in der Forschung wird gefördert

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen in Deutschland von 2020 an mit jährlich bis zu 500.000 Euro steuerlich unterstützt werden, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren.

Geplant ist eine steuerliche Forschungszulage, die in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe oder Branche gelten soll.

Ansetzen soll die unbefristete Förderung bei den Personalkosten. Das heißt, Unternehmen können künftig die Lohnkosten für die in Forschung und Entwicklung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltend machen.

Das eröffnet nebenbei auch mehr Beschäftigungsperspektiven für Forscherinnen und Forscher. Das Finanzministerium rechnet mit Gesamtkosten von jährlich etwa 1,3 Milliarden Euro. Die Kosten sollen sich Bund und Länder teilen.

Im parlamentarischen Verfahren wurde sichergestellt, dass die Förderung die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission erfüllt – es ist nun vollständige Rechtssicherheit hergestellt. Dabei bleibt die Auftragsforschung erhalten, wird aber nun beim Auftraggeber angeknüpft, nicht mehr beim Auftragnehmer.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen in Deutschland von 2020 an mit jährlich bis zu 500.000 Euro steuerlich unterstützt werden, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Personalkosten im Forschungsbereich können steuerlich geltend gemacht werden.