Im Oktober 2003 hat die Generalkonferenz der UNESCO in Paris das „Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes“ beschlossen. Das Übereinkommen ist 2006 in Kraft getreten, derzeit wurde es von 136 Staaten ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Übereinkommen bisher nicht beigetreten, obgleich sich die Bundesregierung Anfang 2009 einer Ratifikation gegenüber als grundsätzlich aufgeschlossen erklärt hatte. Unter „immaterieller Kultur“ versteht man zum Beispiel mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Kunst, gesellschaftliche Praktiken und Rituale oder auch Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Immaterielles Kulturgut ist Ausdruck und Antrieb kultureller Vielfalt und soll deshalb bewahrt werden.

Wir fordern in unserem gemeinsamen Antrag mit den Grünen (Drs. 17/6301), die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens bis 2012 vorzubereiten. Es müssen die nötigen Abstimmungen in Kommunen und Ländern auch unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure erfolgen. Dazu zählt, sich auf eine qualitätssichernde Methode zur Erstellung von Bestandsaufnahmen immateriellen Kulturgutes zu verständigen, Kriterien zur Aufnahme auf eine nationale Inventarliste zu definieren und ein gemeinsames, umsetzungsbegleitendes Forum einzurichten.