Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung gebündelt werden können. Das heißt: Bei Strafprozessen mit vielen Geschädigten können Gerichte den Nebenklägern künftig einen gemeinschaftlichen Anwalt beiordnen, wenn diese die gleichen Interessen haben.

In Gerichtsverhandlungen soll für alle Verfahrensbeteiligten das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken (Gesichtsverschleierung); es sei denn, die Verdeckung ist aus Gründen des Zeugenschutzes notwendig Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.

Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Zukünftig sollen auch Feststellungen über Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden können. Das kann unter anderem die Erstellung von Phantombildern erleichtern.

Effektiver und praxistauglicher

Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden: Um Opferzeugen bei Sexualstraftaten belastende Mehrfachvernehmungen zu ersparen, soll ihre Vernehmung bereits im Ermittlungsverfahren durch einen Richter oder eine Richterin erfolgen und audiovisuell (also Video) aufgezeichnet werden.

Um die Fortsetzung von Prozessen auch während der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes zu ermöglichen und Einschränkungen beim Einsatz von Richterinnen in umfangreichen Strafverfahren entgegenzuwirken, sind die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung mit den Schutzfristen des Mutterschutzes und der Elternzeit harmonisiert worden.

Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Die beschlossene Vorlage knüpfe an diese Regelungsziele an.

Diese Gesetzesänderungen sind sinnvoll, aber nur ein Mittel für moderne und zügige Strafverfahren. Entscheidend ist, dass der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Bundesländern umgesetzt wird und die darin vereinbarten 2000 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte tatsächlich von den Ländern eingestellt werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Am Freitag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalition beschlossen, der wichtige Regelungen für ein modernes Strafverfahren und zur Beschleunigung von Strafprozessen enthält, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken. Auch der Opferschutz wird verbessert.