Erträge aus Straftaten können demnach zukünftig leichter eingezogen werden. Anders ausgedrückt: Straftätern sollen sämtliche Erträge aus ihren rechtswidrigen Taten entzogen werden. Erleichtert wird auch der Einzug von Vermögen unklarer Herkunft, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Vermögen aus kriminellen Handlungen stammt.

Der Entwurf schafft ferner die Grundlage für einen nachträglichen und einen umfassenden erweiterten Einzug von Taterträgen. Das stärkt den Opferschutz und entzieht den Tätern die Basis für weitere Straftaten.

Ein weiteres Element des Reformvorhabens ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Die Geschädigten müssen keinen Titel mehr gegen den Schädiger erstreiten, sie können im Strafvollstreckungsverfahren oder im Insolvenzverfahren entschädigt werden. Und: Künftig sollen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren. Die Regelung, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, entfällt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) lobt den Gesetzentwurf: „Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terror. Denn: Wenn wir ihre Finanzquellen trocken legen, können wir kriminelle Organisationen in ihrem Kern treffen.“

Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, ergänzt: „Die Reform wird sowohl das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren als auch die gerichtliche Hauptverhandlung spürbar erleichtern und vereinfachen.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag befasst sich mit einer gesetzlichen Neufassung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Ziel der Reform ist es, die Vermögenschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terror.