Gute Kitas
In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mehr als 400.00 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Obwohl seither mehr Fachkräfte weniger Kinder betreuen, gibt es enorme Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern.
Mit dem Gute-Kita-Gesetz helfen wir dabei, diese Unterschiede auszugleichen: Dabei stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn Handlungsfeldern zur Verfügung: Wo auch immer die Länder Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen – etwa für erweiterte Öffnungszeiten, einen guten Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume.
Darüber hinaus soll jedes Kind überall in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern die beste Betreuung bekommen. Deshalb werden insbesondere Familien mit geringem Einkommen bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung entlastet. Bis 2022 stellt der Bund den Ländern für mehr Qualität und eine Entlastung bei den Kitabeiträgen 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit einer Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher leisten wir einen Beitrag, um den Beruf attraktiver zu machen.
Bekämpfung von Kinderarmut
Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir gezielt Familien mit kleinem Einkommen. Zum 1. Juli 2019 haben wir den Kinderzuschlag erhöht, den Familien erhalten, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist. Es bleibt mehr Geld in den Familien, weil bei steigendem Einkommen mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrig bleibt. Auch Alleinerziehende werden besser unterstützt. Den Kinderzuschlag gibt es jetzt auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten. Insgesamt haben wir die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder von 800.000 auf zwei Millionen erhöht.
Außerdem bekommen bedürftige Familien am Anfang des Schuljahres mehr Geld für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas sind jetzt kostenlos. Ausgaben für Nachhilfeunterricht können nun auch dann übernommen werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist. Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglichen soll.
Höheres Kindergeld
Das Kindergeld wurde zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben, 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Eine weitere Kindergelderhöhung um 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags sind für 2021 geplant.
Mehr Zeit für Familien
Wir haben den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Das erleichtert es Eltern, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Baukindergeld
Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum. Der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung wird zehn Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich pro Kind gefördert. Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Das Programm hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020.
Entlastung von Pflegekosten
Auf das Einkommen der Angehörigen pflegebedürftiger Eltern oder Kinder, die Hilfen zur Pflege erhalten, wird künftig erst ab einem Verdienst von mehr als 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen.