Noch vor einer möglichen Regierungsbildung wird der Bundestag damit voll arbeitsfähig und nimmt seine fachliche Arbeit auf. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns bereits direkt nach der Bundestagswahl für eine Stärkung des Parlaments eingesetzt und das werden wir auch weiter tun. Der Bundestag muss der Ort sein, an dem die zentralen politischen Debatten in unserem Land geführt werden. Dafür braucht es neue Debattenformate im Parlament, aber auch eine Erneuerung unserer Arbeit als Fraktion, die wir entschlossen angehen werden.
Koalitionsverhandlungen laufen auf Hochtouren
Neben den Bundestagssitzungen bringen wir uns als Fraktion in dieser Woche aktiv in die Koalitionsverhandlungen mit der Union ein. Wir wollen versuchen, die Verhandlungen bis zum nächsten Sonntag abzuschließen. Klar ist aber auch, dass wir uns mehr Zeit nehmen, wenn wir sie brauchen. Wir wollen keine langwierigen Nachtsitzungen mehr, sondern ein ordentliches Verhandlungsergebnis erzielen, dass wir unseren Mitgliedern guten Gewissens zur Abstimmung vorlegen können.
Und das wird noch schwierig genug, denn die Union ist in vielen Punkten uneins und steht Verbesserungen für viele Menschen im Weg. Sei es bei der Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin, der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung oder echten Härtefallregelungen für den Familiennachzug und damit für die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft. Vor uns liegt noch ein gutes Stück Arbeit. Aber die bisherigen Verhandlungen haben gezeigt, dass wir gut aufgestellt sind und mit hohem fachlichem Sachverstand in den Gesprächen schon Einiges erreichen konnten.
Bundestag berät zum Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten
Bei der strittigen Frage des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, also beispielweise Bürgerkriegsflüchtlinge, wird es diese Woche eine Abstimmung im Bundestag geben. Auch wenn dies in der Öffentlichkeit oft anders dargestellt wird, geht es bei der Abstimmung im Bundestag zunächst in erster Linie um die befristete Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges bis 31. Juli 2018 und nicht bereits um eine detaillierte Neuregelung zur Wiedereinführung des Familiennachzugs. Diese Befristung war für uns wichtig, denn sie stellt sicher, dass in jedem Fall auch bei Verzögerung oder Ausbleiben einer Neuregelung im Falle des Scheiterns der Verhandlungen ab dem 1. August 2018 wieder Familiennachzug möglich wird. Härtefälle sind von der Verlängerung der Aussetzung im Übrigen auch weiterhin nicht betroffen.
Eine detaillierte gesetzliche Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte soll im Falle der Regierungsbildung in dem Zeitraum bis zum 31. Juli 2018 ausgearbeitet und verabschiedet werden. Sie soll den Familiennachzug in begrenztem Umfang von 1000 Angehörigen pro Monat sowie zusätzlichen Härtefällen wieder ermöglichen. Dies halten wir bereits jetzt fest.
Für uns war und ist es wichtig, dass endlich wieder Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge ermöglicht wird. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit, aber es hat auch es hat auch politische Gründe. Die Integration von Menschen in unsere Gesellschaft wird nachweisbar beschleunigt, wenn ihre engste Familie bei Ihnen ist. Und nicht wenige subsidiär Geschützte bleiben wegen der Konflikte in ihren Herkunftsländern für viele Jahre in Deutschland. Also wollen wir für eine gelingende Integration sorgen.
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundestag in dieser Woche am Mittwoch in einer Sonderveranstaltung den Opfern des Nationalsozialismus gedenkt. Es ist die erste Gedenkstunde seit dem Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag. Mehr als zuvor muss uns dies ein Anlass sein, nicht nur innezuhalten und zu gedenken, sondern auch aufzustehen gegen jede Form von Antisemitismus und Rassismus in unserer Gesellschaft.
https://www.youtube.com/watch
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles erläutert die Einigung mit der Union beim künftigen Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen.