Während der Sport sowie seine Organisationsstrukturen und Regeln schon lange internationalisiert sind, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen sich der Sport bewegt, bislang weitestgehend durch nationale Regelungen definiert. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der engen Vernetzung des Sportes, besonders in der Europäischen Union, schwer nachzuvollziehen. Bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ergaben sich in der Europäischen Union nur aus horizontalen Regelungen, etwa dem Recht auf Freizügigkeit von Arbeitnehmern oder durch allgemeingültige Gesundheitsstandards, gemeinsame Bestimmungen, die auch den internationalen Sport betreffen.

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, das erste formelle EU-Sportministertreffen zu nutzen, um die Kompetenzen, die sich für die EU aus dem Artikel 165 des Vertrages von Lissabon ergeben, von Beginn an im Sinne und zum Wohle des Sports zu gestalten. Schwerpunkte sollen sowohl in der Förderung des Breitensports und der ehrenamtlichen Strukturen als auch in der Unterstützung des Spitzensportes gesetzt werden. Ein EU-Sportförderprogramm soll aufgelegt, der Sport in bestehenden Programmen weitergehender integriert werden. Gefahren, die sich für den Sport u.a. durch Doping und Manipulation ergeben, soll auf europäischer Ebene entschieden entgegen getreten werden. Europäische Regelungen, die die wirtschaftlichen Aktivitäten des Sports tangieren, sollen die Besonderheiten des Sportsystems berücksichtigen.