Der enthält die von der SPD-Fraktion geforderten überaus notwendigen Beteiligungsrechte des Parlamentes bei haushaltspolitischen Abstimmungen über finanzmarktrelevante Entscheidungen. Dazu gehört in erster Linie, dass das Plenum über alle Fragen, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung betreffen, entscheidet. Das gilt insbesondere auch für vorsorgliche Maßnahmen und Kredite zur Rekapitalisierung von Banken, die vormals dem Sondergremium, bestehend aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses, zugewiesen waren. Auch die Entscheidung über Darlehen sowie Aufkäufe auf den Sekundärmärkten und Hebel obliegt nun ausdrücklich dem gesamten Parlament.
Ein zusätzlicher Hauptstreitpunkt war die Frage, wie mit schnell benötigten Finanzhilfen für klamme Euro-Staaten umgegangen werden soll. Hier hat die SPD-Fraktion erreicht, dass es keine Eilfallregelung geben wird. Zudem erhält der Haushaltsausschuss bei der Auszahlung von Tranchen ein wichtiges Mitspracherecht.
Zu diesen verankerten Forderungen der Sozialdemokraten kommt zusätzlich noch, dass es im Haushaltsausschuss jetzt ein Anhörungsrecht geben wird und der Wahlmodus für das Sondergremium geändert wird. So sollen die Mitglieder wie auch die neu eingeführten Stellvertreter in geheimer und persönlicher Stimmenabgabe gewählt werden.