Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind Straftaten. Wer Steuern hinterzieht oder gezielt Offshore-Konstruktionen zur Steuervermeidung nutzt, verweigert sich, einen finanziellen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten, die das öffentliche Leben in den Städten und Gemeinden finanziert.
Die Internationalisierung der Finanzmärkte und der freie Kapitalverkehr haben Steuerumgehung und Steuerflucht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erleichtert. Die nationalen Aufsichts- und Steuersysteme haben mit dieser wirtschaftlichen Entwicklung nicht Schritt halten können. Deshalb ist die internationale Staatengemeinschaft, aber auch die Europäische Union erneut gefordert, rasch und konsequent zu handeln.
Im Rahmen der G20, der OECD und der EU wurden in den letzten Jahren erste Maßnahmen gegen in Steueroasen ansässige Briefkastenfirmen ergriffen. Ein zentrales Element ist dabei die Einführung eines automatischen Informationsaustausches zwischen den Finanzbehörden und die Einrichtung von Unternehmensregistern, um Transparenz zu schaffen. Seit Oktober 2014 haben sich über 90 Staaten diesem Abkommen angeschlossen. Andere - wie Panama oder Hongkong – verweigern sich bis heute.
Und: Es bestehen noch Lücken bei der Regulierung, der Aufsicht und vor allem bei den Konsequenzen für die Täter, aber auch für die Staaten, die weiter Steueroase bleiben wollen. Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion ein internationales, lückenloses Programm gegen Geldwäsche und Steuerbetrug auf Ebene der G20 und des IWF. Wir müssen endlich alle Lücken schließen! Das muss auch Priorität für die deutsche G20-Präsidentschaft ab Dezember 2016 haben.
Kombination aus (inter-)nationalen Maßnahmen
Zwar hat Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) Vorschläge zum Kampf gegen Steuerbetrug gemacht - sie beziehen sich aber nur auf internationale Regeln.
Deshalb fordert die SPD-Fraktion in einem Beschlusspapier eine Kombination aus nationalen, europäischen und internationalen Maßnahmen. Zu den Forderungen gehört:
- ein lückenloses Programm gegen Geldwäsche und Steuerbetrug auf Ebene der G20 und mit Unterstützung des Internationalen Währungsfonds IWF und der OECD, das lückenlose Transparenz schafft, um effektiv gegen internationale Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgehen zu können. Die Einrichtung von Unternehmensregistern mit Angaben zu den wirtschaftlich Begünstigten und Berechtigten muss deshalb international verbindlich vorgegeben werden.
- eine „schwarze Liste“. Das Prüfverfahren des Global Forums bei der OECD zu nicht-kooperierenden Staaten ist in den letzten Jahren zu einem stumpfen Schwert geworden. Die Prüfkriterien müssen daher zügig angepasst und verschärft werden.
- Finanzanlagen in Offshore-Gebieten zu verbieten und anonyme Finanzgeschäfte mit Offshore-Gebieten zu verhindern. Dazu wollen die Sozialdemokraten europaweit Banken verpflichten, beim Zahlungsverkehr mit Staaten, die nicht am automatisierten Informationsaustausch teilnehmen, die Kontoinhaber und wirtschaftlich Berechtigten der Transaktion festzustellen.
- harte Sanktionen gegen die geschäftsmäßige Beihilfe zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch Banken zu verhängen. Banken müssen mit Hilfe des Aufsichtsrechts zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihren Kunden bei Geldwäsche oder Steuerhinterziehung helfen. Das hat der Bundesrat bereits 2013 vorgeschlagen, jetzt muss es endlich umgesetzt werden.
- Steuerpflichtigen in Deutschland, so bald als möglich in der gesamten EU, die Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, die auf der „schwarzen Liste“ der OECD stehen, unterhalten, erhöhte und sanktionsbewehrte Mitwirkungs- und Informationspflichten gegenüber der deutschen Steuerverwaltung aufzuerlegen, insbesondere zu Beteiligungen an oder Beherrschung von Unternehmen.
- die EU-Geldwäscherichtlinie zügig umzusetzen und dabei die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland schärfer zu fassen als verlangt. Dazu gehört neben der Errichtung eines nationalen Transparenzregisters auch, für Zahlungen im Geschäftsverkehr eine Obergrenze für Bargeldzahlungen vorzusehen, wie es sie in vielen EU-Mitgliedstaaten bereits gibt, und die Meldepflichten nicht nur von Banken, sondern vor allem auch von Nichtbanken –wie Anwaltskanzleien oder Immobilienmaklern- dort zu verschärfen, wo große Vermögen – insgesamt oder gestückelt – verschoben werden. Das gilt auch für den Immobilienkauf.
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