Zwar gibt es verschiedene Abkommen, die Antipersonenminen und Streumunition verbieten (Ottawa-Übereinkommen, Oslo-Übereinkommen), doch das im Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) verankerte Förderungsverbot schließt nicht ausdrücklich ein Verbot von Investitionen in diese Waffen ein. Dadurch entsteht ein Auslegungsspielraum, der die effektive Umsetzung des Verbotes gefährdet.

Dabei muss die Bundesrepublik aufgrund der Konventionen in allen relevanten Bereichen dafür Sorge tragen, dass die Ziele der Übereinkommen nicht unterlaufen werden. Das schließt insbesondere den Finanzsektor mit ein und erfordert ein ausdrückliches Verbot von Investitionen in Unternehmen, die Antipersonenminen oder Streumunition herstellen oder entwickeln. Für verantwortungsbewusste Verbraucher ist es schwierig, zum Beispiel zu erkennen, welches Finanzinstitut im Verborgenen in solches Kriegsgerät investiert.

Besonders problematisch ist, wenn staatliche Investitionen und Förderungen dazu führen, dass die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition unterstützt wird. Eine steuerliche Förderung von Investitionen in Firmen, die diese Waffen herstellen oder entwickeln ist derzeit nämlich nicht ausgeschlossen, da staatlich zertifizierte und steuerlich geförderte Produkte der privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) nicht daraufhin überprüft werden, ob mit dem investierten Kapital auch Geld in solche Unternehmen fließt.

Keine öffentlichen Aufträge an zweifelhafte Firmen

Die SPD-Bundestagfraktion will dagegen vorgehen und fordert in einem interfraktionellen Oppositionsantrag (Drucksache 17/7339 ) die Bundesregierung dazu auf, direkte oder indirekte Investitionen und jede Form der Finanzierung von Unternehmen, die solch zynische Minen oder Munition entwickeln oder produzieren, zu verbieten. Solche Firmen dürfen unter keinen Umständen öffentliche Aufträge bekommen. Damit sollen dann auch staatliche Investitionen und Förderung wie zum Beispiel über Finanzprodukte im Rahmen der Riester-Rente verhindert werden. Als Miteigentümer öffentlich-rechtlicher oder privater Banken soll die Regierung Einfluss nehmen auf deren Geschäftspolitik, dass keine Investitionen in solche Tötungsgeräte getätigt werden. Darüber hinaus fordern die Sozialdemokraten, dass die Regierung sich für ein gleichlautendes Verbot auf europäischer und internationaler Ebene einsetzt.

Das Gegenargument, dass eine Kontrolle des gesamten Anlageuniversums nicht möglich sei, ist unhaltbar. Andernfalls wäre es Finanzdienstleistern nicht möglich, Investitionen in Streumunition vollständig auszuschließen, wie das einige große Fondsgesellschaften in Deutschland immerhin tun.

Deutschland sollte dem Beispiel Belgiens, Luxemburgs, Norwegens und Neuseelands folgen und Investitionen in die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition generell gesetzlich untersagen. Ein Land, das jährlich erhebliche finanzielle Mittel für die Räumung von Antipersonenminen und Streubomben weltweit zur Verfügung stellt, kann Investitionen in die Produktion dieser Waffen nicht erlauben und darf sie schon gar nicht steuerlich fördern.