Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich, dass auch die Union den Weg des Wandels der Bundeswehr von einer Wehrpflichtigen- zu einer Freiwilligenarmee geht, den sie in der Großen Koalition noch abgelehnt hat. Die SPD hatte diesen Wandel bereits auf ihrem Parteitag in Hamburg 2007 beschlossen. Ausschlaggebend dafür waren für uns die fehlende sicherheitspolitische Begründung und die Schwierigkeiten mit der Wehrgerechtigkeit. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 wird die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Gleichzeitig wird ein neuer freiwilliger Wehrdienst von 6 bis 23 Monaten für Männer und Frauen eingeführt. Die Wehrpflicht bleibt im Grundgesetz bestehen und kann gegebenenfalls wieder aktiviert werden.
Rede des stellvertretenden sicherheitspolitischen Sprechers Dr. Hans-Peter Bartels vom 24.3.2011
Die freiwillig Wehrdienstleistenden müssen als feste Größe in die zukünftigen Bundeswehrstrukturen eingebunden sein. Ihr Umfang darf sich nicht nach der Haushaltslage richten. Der Freiwillige Wehrdienst muss sowohl für die Bundeswehr als auch für Soldatinnen und Soldaten von Vorteil und Nutzen sein. Deshalb haben wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, eine Konzeption zur Neuausrichtung der Bundeswehr mit einer soliden und nachhaltigen Finanzierung vorzulegen. Dazu gehört vor allem ein tragfähiges Konzept zur Nachwuchsgewinnung über die bereits vorhandene dezentrale Infrastruktur. Der freiwillige Wehrdienst muss attraktiver werden. Maßnahmen wie Bonusregelungen beim Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen, BAFöG-Vergünstigungen bis hin zum Darlehenserlass, der Ausgleich von Verzögerungen beim Besoldungsdienstalter und Anerkennung der Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes für Ausbildung, Arbeitsleben und berufliche Weiterbildung sind dabei denkbar. Zudem muss der freiwillige Wehrdienst in ein gesamtgesellschaftliches Konzept zur Stärkung aller freiwilligen Dienste integriert sein. So hat es die SPD-Bundestagsfraktion bereits in ihrem Positionspapier vom September 2010 vorgeschlagen.
Rede des Abgeordneten Lars Klingbeil vom 24.3.2011
Zudem kritisieren wir, dass der damalige Verteidigungsminister Gutttenberg, den freiwilligen Wehrdienst bereits eingeführt hat, bevor das Gesetz beschlossen wurde. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Grundsatz unserer parlamentarischen Demokratie. Zudem hat sich gezeigt, dass dieses Vorpreschen dazu geführt hat, dass sich nur etwa ein Fünftel der benötigten Freiwilligen zum 1. April für den Wehrdienst bereit erklärt hat. Denn für die jungen Frauen und Männer war völlig unklar, wie dieser freiwilige Dienst aussehen sollte und es fehlte an den notwendigen Anreizen daran teilzunehmen.