Klimaschutz braucht einen verbindlichen Rahmen

Die langfristige Dimension der Klimaschutzpolitik und die Komplexität klimapolitischer Forderungen für eine Lebens- und Wirtschaftsweise ohne schädliche Auswirkungen auf das Klima sind Kernbestandteile der Politik geworden. Die Komplexität des Themas erfordert, dass Klimapolitik als lernendes System begriffen und gestaltet werden muss. Diese Herausforderungen machen einen verbindlichen Rahmen für eine zielorientierte und umfassende Klimapolitik nötig.

Unsere Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung in einem Antrag die Einführung eines zunächst nationalen Klimaschutzgesetzes. Ziel ist es jedoch mittel- bis langfristig ein europäisches Klimaschutzgesetz zu schaffen. Mehr Verbindlichkeit ist nicht nur für den Klimaschutz notwendig, sondern auch für die Wirtschaft. Sie braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um die entsprechenden Investitionen auf dem Weg in eine CO2-freie Gesellschaft tätigen zu können. Großbritannien hat bereits mit dem Climate Change Act ein Klimaschutzgesetz verabschiedet.

Ein Klimaschutzgesetz zur Erreichung der Ziele

In einem nationalen Klimaschutzgesetz sollen die mittel- und langfristigen Klimaschutzziele zur Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 sowie bis 2050 um 95 Prozent gesetzlich festgelegt werden. Darüber hinaus sollen nachprüfbare Zwischenziele rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Dies sind Emissionsminderungen von 60 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Darüber hinaus soll ein intensives und wirksames Monitoring vereinbart werden.

Klimaschutzziele für alle Wirtschaftssektoren

Aus einem Gesamtbudget an Treibhausgasemissionen erhalten alle Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, Emissionsziele und Budgets zugeteilt. Für deren Einhaltung und Maßnahmenumsetzung sollen die federführenden Ministerien Sorge tragen. Schlüsselsektoren sind Gebäude, Straßen- und Luftverkehr, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft.

Regierung muss jährlich berichten

Die Bundesregierung erhält regelmäßige, klar umrissene Berichtspflichten z.B. über die Emissionsentwicklung. Darüber hinaus sind Klimaschutzpläne zu verabschieden.

Einrichtung einer unabhängigen Klimaschutzkommission

Zur Kontrolle der Erreichung der Klimaschutzziele soll ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Gremium (Klimaschutzkommission) geschaffen werden. Zudem soll die Klimaschutzkommission dafür notwendige Maßnahmen vorschlagen. Sie berichtet an Regierung, Bundestag und Bundesrat.

Ein europarechtskonformer Minderungspfad und Sanktionen für den Bund

Ab 2013, dem Beginn eines europaweit eingerichteten Emissionshandels, müssen nationale Ziele sowie der Minderungspfad europarechtskonform gestaltet werden. Der Bund verpflichtet sich, bei Zielverfehlungen zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Bundesländer richten ihre jeweilige Willensbildung an den bundesweiten Zielen aus.

Lang- bis mittelfristiges Ziel: Ein europäisches Klimaschutzgesetz

Die Klimaschutzziele werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden müssen. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein europäisches Klimaschutzgesetz einzusetzen.