Oberstes Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, in diesen schweren Zeiten die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und den Beschäftigten und Erwerbstätigen, die unvermittelt und existenziell von dieser Krise getroffen sind und Unterstützung brauchen, zu helfen. Dazu zählen auch die Kultur- und Medienschaffenden.

Die Bereiche der Kunst, Kultur und Medien, die auf Publikum und öffentliche Veranstaltungen besonders angewiesen sind, sind überproportional von den aktuellen Absagen und notwendigen „sozialen Distanzierung“ betroffen: Veranstaltungen sind abgesagt, Events verschoben und kulturelle sowie soziale Orte geschlossen. Veranstaltern und Mitwirkenden von Kulturevents bricht die Einnahmebasis weg. Alle laufenden Kosten von Mieten, Pachten oder anderen Betriebsmittel fallen jedoch weiter an.

Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 eine von Bundesminister Olaf Scholz aufgelegte Corona-Soforthilfe in Höhe von 50 Mrd. Euro beschlossen. Mit dieser Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe werden die unmittelbaren wirtschaftlichen Nöte in Kunst und Kultur abgemildert. Die Corona-Soforthilfe sieht finanzielle Hilfen vor, die unbürokratisch zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen beantragt werden können. Für eine Dauer von bis zu drei Monaten kann mit den einmaligen finanziellen Hilfen in Höhe von bis zu 9.000 Euro für Firmen bzw. Selbstständige mit bis zu fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten der drohende finanzielle Notstand abgewendet werden. Dies ist eine schnelle Antwort mit den richtigen Instrumenten auf die Anfragen der Soloselbständigen und Angehörigen der freien Berufe im Kulturbereich.

Parallel dazu soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch – und vor allem ohne Vermögensprüfung – zugänglich gemacht werden. Sie soll den Lebensunterhalt sichern, wenn keine Einnahmen mehr erzielt werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten.

Außerdem soll niemand wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren. Wer wegen seiner wirtschaftlichen Lage Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Daseinsvorsorge wie Strom oder Gas zu bezahlen, erhält einen Aufschub. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen. Für Mietverhältnisse wird das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt, sowohl bei Wohn- als auch für Gewerberaummietverträgen. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Und es wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Daseinsvorsorge abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Bereits seit letzter Woche gibt es für freischaffende und selbstständige Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit der Gewährung von Steuerstundungen und der Anpassung von steuerlichen Vorauszahlungen, damit keine unnötigen Härten entstehen.

Darüber hinaus haben wir seit dem 1. Januar 2020 den Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert: Wer innerhalb der von 24 auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist auf Versicherungszeiten von zwölf Monaten kommt, kann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Die erweiterte Rahmenfrist gilt auch für die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen (sog. ‚Künstlerregelung‘), die unter bestimmten Voraussetzungen eine auf sechs Monate verkürzte Mindestversicherungszeit vorsieht und bis Ende 2022 gilt.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien werden diese Hilfen mit eigenen Maßnahmen flankiert. So soll beispielsweise auf Rückforderungen von Fördermitteln so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Die Instrumente des Kulturetats, insbesondere die bestehenden Förderprogramme, sollen mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und geschärft werden. Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich die Kulturstaatsministerin zudem dafür ein, Geschäftsstellen entsprechender Medienunternehmen als anerkannte sicherheitsrelevante Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden.

Ergänzend zu den Hilfeleistungen aus der Corona-Soforthilfe kann die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Beschäftigten, Selbständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern auf umfangreiche Hilfsprogramme zurückgreifen, die über die Bundesländer gestellt werden.

Abgesehen von Hilfen des Bundes, der Länder oder Kommunen gibt es weitere Unterstützungsmaßnahmen. Die Mitglieder der Künstlersozialkasse können zum Beispiel zur Zahlungserleichterung formlos und schriftlich die Stundung der Beiträge beantragen oder Ratenzahlung vereinbaren. Zudem kann eine Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens erfolgen. Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 Euro jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann. Wenn abzusehen ist, dass die abgabepflichtigen Entgeltzahlungen im laufenden Jahr durch die Auswirkungen der Corona-Krise erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr, können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag herabgesetzt werden.

Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion arbeitet weiterhin dafür, dass bestehende investive Unterstützungsinstrumente für Kultureinrichtungen deutlich aufgestockt und die Ko- und Eigenfinanzierungsanteile möglichst abgesenkt werden. So können die Einrichtungen trotz absehbarer Einnahmeeinbrüche auf dem Stand gehalten werden. Beispiele wären die Aufstockung des „Zukunftsprogrammes Kino“ bis 2024, ein eigenes Investitionsprogramm für soziokulturelle Einrichtungen sowie die Auflösung von Investitionserfordernissen in bundeseigenen bzw. bundesgeförderten Einrichtungen.

Bei allen staatlichen Leistungen ist es ein wichtiges und gutes Zeichen, dass sich die handelnden Akteure der Branchen weiterhin gegenseitig unterstützen. So haben sich erstmals der Bundesverband Schauspiel (BFFS), die Gewerkschaft ver.di und die Produzentenallianz auf einen Tarifvertrag für Kurzarbeit in Filmproduktionen geeinigt, mit den Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes für Schauspielerinnen in Schauspieler sowie Filmschaffende möglich sind. Darüber hinaus bieten Verwaltungsgesellschaften wie die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) oder die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) für ihre Mitglieder Soforthilfen und Hilfsfonds an. Weitere Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Verwertungsgesellschaften zu finden.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Kultur- und Medienschaffenden in ihrer wichtigen Tätigkeit auch für die demokratische Kultur unbürokratisch und nachhaltig unterstützt werden. Solidarität ist nicht nur in dieser schweren Zeit das wichtigste Mittel für eine soziale Gesellschaft.