Die Arbeitslosigkeit hat sich innerhalb weniger Jahre in Deutschland quasi halbiert. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat einen Höchststand erreicht, und Arbeitskräfte werden oft händeringend gesucht.

Dennoch können nicht alle an dem Erfolg teilhaben. Es gibt mehr als 800.000 langzeitarbeitslose Menschen in Deutschland, die oft keine echte Chance auf Beschäftigung haben. Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und der Teilhabe. Deshalb machen es die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zu ihrer Aufgabe, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben. 4 Milliarden Euro wird der Bund dafür in die Hand nehmen.

Worum geht es genau?

Heils Gesetzentwurf sieht vor: Menschen, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren, sollen eine ehrliche und langfristige Perspektive bekommen.

Die Betroffenen sind zum großen Teil älter als 50 Jahre. Für sie gibt es folgende Förderung:

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt: In den ersten beiden Jahren Zuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn; in jedem weiteren Jahr verringert sich dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre.
  • Förderung von guter Arbeit: Die Langzeitarbeitslosen arbeiten sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen.
  • Begleitende Betreuung: Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen auf jeden Fall im ersten Jahr unterstützt und betreut („Coaching“), wenn erforderlich für die gesamte Dauer.

Gefördert werden können Jobs im allgemeinen und im sozialen Arbeitsmarkt – bei privaten Arbeitgebern, sozialen Einrichtungen oder Kommunen. Städte und Gemeinden können damit auch gesellschaftlich wünschenswerte Aufgaben umsetzen.

Um besonders lange Arbeitslosigkeit zu verhindern, müssen die Bemühungen auch schon vorher ansetzen. Mit dem Teilhabechancengesetz von Hubertus Heil wird es deshalb auch die Möglichkeit geben, Menschen die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, für 24 Monate mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr zu fördern. Vorgesehen ist für alle, die gefördert werden, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung und eine Nachbeschäftigungspflicht.

Warum ist das so wichtig?

Je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, umso schwieriger wird es für die Betroffenen. Sie brauchen individuell angelegte Unterstützung, um neue Teilhabechancen bekommen.

Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und der Teil-habe. Und wenn wir als Gesellschaft wollen, dass jeder und jede sich nach seinen eigenen Möglichkeiten einbringt, dann müssen wir Langzeitarbeitslosen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land. Der Gesetzentwurf geht nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung.