Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Vergangenheit wiederholt den Regelungsbedarf für den weltweiten Einsatz privater Sicherheitsdienstleister formuliert. In ihrem Antrag „Einsatz privater Sicherheitsdienste im Kampf gegen Piraterie zertifizieren und kontrollieren“ (Drs. 17/9403) fordert die SPD die Bundesregierung daher auf, die Befugnisse privater Sicherheitsdienste auf deutschen Handelsschiffen beim Einsatz gegen Piraten zu regeln.

Sicherheitskräfte müssen geschult, geprüft und zertifiziert werden. Sie dürfen nur auf Anweisung des Kapitäns tätig werden und keine Kriegswaffen gebrauchen. Gegenüber Bundesbehörden sind die Sicherheitskräfte zur Informationsherausgabe verpflichtet. Dem Bundestag ist jährlich über die Sicherheitsdienste deutscher Reedereien Bericht zu erstatten. Hoheitliche Sicherheitskräfte sollen nur in Ausnahmefällen zum Schutz deutscher Handelsschiffe eingesetzt werden. Den Antrag hat der Bundestag am 26. April beraten.