Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schädigen die Gemeinschaft auf vielfältige Weise. Sie schädigen den Staat, weil durch Steuerbetrug jährlich Milliardenbeträge für Kindergärten, Schulen, Straßen oder sozialen Wohnungsbau fehlen. Sie schädigen die vielen ehrlichen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen. Sie schädigen die Beschäftigten selbst, weil hier Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz häufig nicht eingehalten werden, was teilweise mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen einhergeht. Und sie schädigen Arbeitslose, die dadurch weniger Chancen auf eine legale Beschäftigung haben.
Mit dem neuen Gesetz sollen perspektivisch allein 3.500 Stellen zusätzlich für die FKS geschaffen werden. Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden.
Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Die Familienkassen sollen auch überprüfen können, ob die Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.
Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.