Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, dessen erste Lesung am 10.06.2011 stattfindet, wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt. Die Bundesregierung hat mit der Vorlage die Chance vertan, die Abfallwirtschaft zukunftsweisend zu modernisieren.

Wiederverwertbarkeit muss Priorität vor energetischer Nutzung durch Verbrennung haben

Diefünf-stufige Abfallhierarchie, insbesondere die Abfallvermeidung wird nicht konsequent umgesetzt. Es fehlen Zielvorgaben und Anreize.Die vorgegebenen Recyclingquoten für die stoffliche Verwertung sind unzureichend. Eine Erhöhung von derzeit 63 auf 65 Prozent bei Siedlungsabfällen lässt wenig Spielraum für neue Ansätze hin zu einer effizienten Ressourcennutzung. Wer Ressourceneffizienz wirklich ernst nimmt, muss der stofflichen Verwertung klar den Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung einräumen.

  

  Siedlungsabfallentsorgung muss in kommunaler Hand bleiben    

Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge gehört der Siedlungsabfall in die kommunale Hand. Schwarz-Gelb will aber die geplante Wertstofftonne in die Zuständigkeit der privaten Entsorger stellen und gewerbliche Sammlungen ausweiten. Das würde dazu führen, dass die Kommunen die unattraktiven Reststoffe entsorgen müssen und die Privaten sich die gewinnbringenden Materialien herauspicken können.

In den anstehenden Beratungen im Bundestag werden wir die Kritikpunkte deutlich machen und die Bundesregierung auffordern, die Neufassung des Abfallrechts zu korrigieren