Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Positionspapier klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen. Mit dem Vorstoß will die SPD-Fraktion das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser in Einklang bringen.
„Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend“, sagt Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin. Die Regelung im Strafrecht bringe zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht sei. „Das halten wir – wie die unabhängige Expert:innenkommission – für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Deshalb wollen wir den § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und klare Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts regeln“, so Eichwede.
Bessere und wirksamere Maßnahmen als Strafrecht
Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gebe es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht.
„Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern“, sagt Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit seien, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, habe sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert.
In Regionen wir Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das will die SPD-Fraktion durch die Entkriminalisierung und mittels verschiedener konkreter Regelungen ändern.
„Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir zudem ungewollt schwangere Frauen gut unterstützen. Das ist durch Strafandrohung nicht zu erreichen“, so Breymaier.
Einsatz für bezahlbares Wohnen
„In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bereits Verbesserungen erreicht: unter anderem den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, die Einführung des Mindestlohns und des Bürgergelds, des Elterngeldes und der Elternzeit sowie die Ausweitung des Wohngelds.“
Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung auch in der Grundschule könne den Frauen die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtert werden. „Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft und keine Strafandrohungen“, sagt Breymaier.