Der Deutsche Bundestag hat an diesem Donnerstag in 1. Lesung mit den Beratungen des Gesetzentwurfs zur „Neuregelung des Kulturgutschutzrechts“ begonnen (Drs. 18/7456). Mit dem Entwurf verfolgt Kulturstaatsministerin Grütters (CDU) zwei Ziele: Erstens soll verhindert werden, dass Kulturgut aus (antiken) Raubgrabungen nach Deutschland eingeführt und hier illegal gehandelt wird. Zweitens soll der Schutz vor „Abwanderung“ von national wertvollem Kulturgut effektiver gestaltet werden.
Dazu sollen unter anderem die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes (Kulturgüterrückgabegesetz, Umsetzungsgesetz Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Kulturgutschutzgesetz) in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden.
Doch die Vorlage ist im Bereich des Schutzes nationalwertvollen Kulturgutes umstritten und führte bereits im vergangenen Jahr zu teilweise heftigen öffentlichen Diskussionen. Denn im Kern wird das Eigentumsrecht aus Art. 14 Grundgesetz nun mit neu definierten Schranken versehen. So wurden Schrankenregelungen für national-wertvolles Kulturgut auch bereits in der Vergangenheit höchstrichterlich bestätigt.
Nunmehr gehe es darum, kritische Einwände an einzelnen Regelungen zu prüfen, sagte der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann.
In den parlamentarischen Beratungen werden die SPD-Kulturpolitikerinnen und -Kulturpolitiker daher u. a. der Frage nachgehen, ob die vorgesehenen Ausfuhrkontrollen dem Schutzbedürfnis des kulturellen Erbes gerecht werden. Im Sinne des legalen Kunsthandels sollen auch die Definition „national wertvollen Kulturguts“, die festgelegten Wert- und Altersgrenzen der jeweiligen Kulturgut-Kategorie sowie die Einführung eines Vorkaufsrechts des Staates in Anlehnung an das in Großbritannien geltende System im Kulturausschuss des Bundestages diskutiert werden.