Apps künftig als Kassenleistung

Schub für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die Digitalisierung schreitet auch in der Gesundheitsbranche weiter voran – und macht das Leben für Patientinnen und Patienten einfacher und auch sicherer. Es liegen in innovativen Versorgungsstrukturen große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung für die Versicherten.

Elektronische Gesundheitskarten verschiedenster Krankenkassen

Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.

Mit dem am Donnerstag vom Parlament beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen geprüfte Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich weiterwachsen kann: Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021 an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.

Schutz sensibler Gesundheitsdaten

Im parlamentarischen Verfahren wurden mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen. So sollen Patientendaten, die von den Krankenkassen zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) zur Prüfung übermittelt werden, schon von hier aus nur pseudonymisiert verschickt werden. Die Ergänzung zielt darauf ab, den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten noch weiter zu erhöhen.

Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, bekräftigt: „Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten hat oberste Priorität und wird gesichert. Das gilt auch für die Versorgungsforschung. In einem staatlichen Forschungsdatenzentrum werden pseudonymisierte Abrechnungsdaten künftig schneller und umfangreicher zusammengeführt. Von dort gehen sie nur in anonymisierter Form zur medizinischen Forschung an Hochschulen und Unikliniken. Unser Ziel ist eine Versorgungsforschung, die insbesondere Menschen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen zugutekommt und Erkenntnisse für eine bessere Versorgung liefert.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Es sieht im Kern vor, dass sich Patienten künftig geprüfte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.

    • Pressemitteilung
      Nr.
      399

      Der Bundestag beschließt heute das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). In der Digitalisierung liegen große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung. Auch heute schon nutzen viele Patientinnen und Patienten Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren, sagen Bärbel Bas, Sabine Dittmar und Dirk Heidenblut.

    • Statement von Bärbel Bas

      Bärbel Bas, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, unterstreicht, dass in der Versorgungsforschung der Schutz der Daten stärker gesichert werden soll - dazu wird der Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz beschließen.

    • Artikel

      Die Koalition wird per Gesetz den digitalen Krankenschein eingeführt, den der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abrufen kann – man muss nicht mehr zum Briefkasten rennen. Auch Hotels werden von Bürokratie befreit.