Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Am Freitag hat der Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drs. 19/15626) will die Koalition die Verfahren verbessern. Dazu gehören unter anderem die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Heißt: Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können.
Mit dem Entwurf für ein so genanntes Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für diese Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann.
Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung soll deren Einbindung und damit die Akzeptanz verbessert werden. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.
Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (Drs. 19/15619) übernimmt das Parlament eine besondere Verantwortung. Die Erwartungen auf ein schnelleres Bauen sind groß und müssen nun auch erfüllt werden. Für die SPD-Fraktion besonders wichtig: Die Bürgerbeteiligung wird dabei großgeschrieben.