2016 forderte das Bundesministerium für Gesundheit die KBV auf, rechtswidrige Pensionszahlungen und Immobiliengeschäfte zurückzunehmen und drohte mit Zwangsverwaltung. Die KBV kam der Aufforderung nach.

Damit solche skandalösen Entwicklungen in Zukunft verhindert werden, hat der Bundestag am 26. Januar das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (Drs. 18/10605, 18/11009) beschlossen. Das Gesetz stärkt die aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber den Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören die KBV, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund und der Gemeinsame Bundesausschuss.

Das Gesetz beinhaltet Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, die internen und externen Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen. Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung soll regelmäßig kontrolliert werden. Mit der verpflichtenden Einrichtung einer Innenrevision sollen Unregelmäßigkeiten unterbunden werden. Bei nachgewiesenen Abweichungen kann das Bundesministerium für Gesundheit eine „Person für besondere Angelegenheiten“ benennen und in die jeweilige Organisation entsenden, die sie dann berät und kontrolliert.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Ein neues Gesetz stärkt die Transparenz und die Aufsichtsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber den Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist es, künftig Finanzskandale, wie sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgekommen sind, zu vermeiden.