Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ein schärferes Vereinsrecht vorsieht (Drs. 18/9758, 18/9947, 18/10102 Nr. 12). Künftig sollen Kennzeichen verbotener Vereinigungen und solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr genutzt werden dürfen.
Die Polizei soll anhand objektiver Kriterien feststellen können, ob ein Verein ein Kennzeichen in wesentlich gleicher Form verwendet wie der verbotene Verein.
Konkret bedeutet das: Künftig dürfen beispielsweise Abzeichen auf der Kutte von Motorradfahrern auch dann nicht verwendet werden, wenn sie denen eines verbotenen Vereins nur ähneln. Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf solche Fälle ab, in denen Schwestervereine einer verbotenen Gruppierung die Kennzeichen der verbotenen Organisation beibehalten, und lediglich die jeweilige Orts- oder Untergliederungsbezeichnung austauschen.
Der SPD-Innenpolitiker Uli Grötsch sagte, dass verbotene Symbole „effektiv“ aus der Öffentlichkeit verbannt werden müssten. „Uns geht es darum, ein Gefühl der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu vermitteln.“
Gestrichen werden soll das bisherige subjektive Erfordernis, dass die Zielrichtung des verbotenen Vereins geteilt werden müsse, um unter das erweiterte Kennzeichenverbot zu fallen.