Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen – meine sehr verehrten Damen und Herren,

mein Kollege Jens Zimmermann hat schon viel Richtiges und Wichtiges gesagt, weshalb ich mich hier nicht in epischer Breite nochmals zu allen Themen dieses Gesetzes äußern möchte.

Lassen Sie mich einen kurzen Blick auf die Geschichte dieses Gesetzes werfen.
Dieses Gesetz ist nur im Kontext mit dem Kroatiengesetz zu verstehen.
Damals hatten wir gemeinsam mit den Bundesländern vor allem technische Anpassungen vereinbart, die wir ins Kroatiengesetz packten. Ansonsten verständigten wir uns darauf, weitere Veränderungen in einem zweiten Gesetz zu regeln: in diesem Zollkodexanpassungsgesetz.

Im Rückblick auf das Kroatiengesetz erkennen wir: Gesetze können überaus erfolgreich sein. Sind sie es nicht, sind wir jedoch in der Lage nachzubessern und nachzusteuern. Das haben wir jetzt mit dem Zollkodexanpassungsgesetz bewiesen.

Im Kroatiengesetz haben wir sehr erfolgreich den § 50i des Einkommensteuergesetzes reformiert und somit wichtige, bis dato legale Steuerschlupflöcher schließen können.

Aber nicht alles gelingt beim ersten Wurf. Und wenn die Kritik, die uns erreicht, überzeugend und zutreffend ist, dann ist die SPD-Bundestagsfraktion selbstverständlich bereit, Nachbesserungen vorzunehmen.

Dies ist bei § 50i nicht notwendig, jedoch aber bei § 13b der Umsatzsteuergesetzgebung. Genauer gesagt beim Reverse Charge für Metalllieferungen.

Die abstruse Situation, dass man beim Kauf einer einfachen Aluminiumfolie an der Supermarktkasse oder etwa beim Schraubenkauf im Baumarkt nun plötzlich unter die Reverse Charge Regelung fiel, war für uns alle nicht hinnehmbar. Dies hätte in diesen Fällen die Umkehr der Steuerschuld bedeutet.

Konkret hätte man bei Edeka plötzlich eine separate Rechnung für die Alufolie bekommen und die Steuerschuldnerschaft auf den Endverbraucher gelegt. Diesen vollkommenen Irrsinn haben wir mit diesem Gesetz gestoppt.

So führen wir im Metallhandel eine Bagatelle-Grenze von 5.000 € ein, die verhindert, dass bei Werten unter dieser Grenze, Reverse Charge angewandt werden muss.
Zeitgleich haben wir die Liste der Metalle, die unter die Reverse Charge Regelung fallen, zusammengedampft, sodass etwa Basteldrähte, Aluminiumfolie und Stangen nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Damit haben wir die gesetzliche Regelung erheblich vereinfacht und endverbraucherfreundlich gestaltet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zum Abschluss will ich nochmal zur Geschichte dieses Gesetzes zurückkommen.
Beim Beschluss des Kroatiengesetzes haben wir die Länder vertröstet, dass wir zahlreiche Anliegen im Zollkodexanpassungsgesetz umsetzen werden. Anliegen übrigens, die von SPD- UND Unionsgeführten Ländern gleichermaßen formuliert wurden. Dies ist nun nicht der Fall.

Als ich den Gesetzentwurf in die Hand bekam, war ich, ehrlich gesagt, vom relativ geringen Umfang des Gesetzes überrascht.
Nachvollziehbarer Weise fiel die Stellungnahme des Bundesrates deutlich umfangreicher aus. Sie enthält zahlreiche Anregungen, die  fachlich eigentlich Konsens sind.

Trotzdem konnten wir unseren Koalitionspartner nicht davon überzeugen, entschiedener auf die berechtigten Länderanliegen einzugehen. Ich sage Ihnen ganz offen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion hier mehr hätte vorstellen können. Ob nun im Bewertungsgesetz, bei den hybriden Gestaltungen, dem Streubesitz oder dem Porsche-Deal:

aus unserer Sicht hat man hier die Chance vertan, weitere Steuerschlupflöcher zu schließen und sinnvolle Änderungen im Steuerrecht vorzunehmen!

Ewig können wir die Länder hier nicht vertrösten, weshalb ich persönlich sehr gespannt auf die Reaktion des Bundesrates bin.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!