Wir haben deutliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir werden die Sitaution derer verbessern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und daher ein Erwerbsminderungsrente erhalten.

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist natürlich – darin sind wir uns alle heute Abend einig; das wurde fraktionsübergreifend festgestellt – auf Erwerbs­minderungsrente angewiesen, keine Frage. Dabei muss es sich um ein ausreichendes Einkommen handeln. Sonst würden wir nicht gemeinsam dieses Gesetzgebungsver­fahren in Gang setzen. Schließlich wird niemand freiwil­lig krank und will diesen Weg freiwillig gehen. Wir wis­sen aber auch: Es reicht nicht aus. Sonst würden wir uns nicht damit beschäftigen.

Man sagt immer: Zahlen lügen nicht. So müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Männer, die 2012 zum ersten Mal eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben, im Durchschnitt 15 Prozent weniger Rente haben als dieje­nigen, die im Jahr 2000 zum ersten Mal Erwerbsminde­rungsrente bekommen haben.

Ich möchte als Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt ei­nen Schwerpunkt auf den Osten Deutschlands legen. Wir wissen, dass da besonders niedrige Löhne gezahlt wer­den, dass dadurch die Renten besonders niedrig sind und dass auch die erwerbsgeminderte Rente niedriger ausfal­len wird, keine Frage. Fakt ist, dass wir dabei nicht wei­ter zusehen können und nicht zusehen wollen. Wir haben gemerkt, dass wir uns von dem sozialpolitischen Ziel, den Menschen in der Erwerbsminderung ein ausreichen­des Einkommen zur Verfügung zu stellen, weit entfernt haben. Das geht so nicht weiter. Wir alle sehen hier Handlungsbedarf. Aber die Maßnahmen sind – das ha­ben alle Vorredner betont – unterschiedlich.

Herr Kollege Birkwald, wenn ich Sie richtig verstanden habe, schlägt Ihre Fraktion einzig und allein die Ab­schaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungs­rente vor.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, nicht einzig und allein!)

Es stimmt, dass das auch im SPD-Wahlprogramm stand. Aber wer weiter liest, findet noch mehr, nämlich das, was wir gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart ha­ben.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das ist nämlich die Verlängerung der Zurechnungszeit. Jemand, der eine so geringe Rente bekommt, dass sie un­ter der Grundsicherung liegt, freut sich schon, dass zwei Jahre hinzukommen. Keine Frage.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Das streitet niemand ab! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ein richtiger Schritt! Nur zu kurz!)

Ich glaube, dass man das wirklich als Erfolg werten kann und dass das gut und richtig ist.

Einer Erwerbsminderungsrente geht vielfach voraus, dass die Betroffenen schon schlechtere Arbeitsbedingun­gen hatten, dass sie weniger verdient haben, dass sie we­niger Stunden gearbeitet haben oder dass sie arbeitslos gewesen sind. Darum ist es gut und richtig, dass man die letzten vier Jahre, wenn es da zu schlechten Verdiensten kam, herausrechnet und nur die guten Jahre zählt. Ich glaube, auch das ist ein großer Fortschritt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb ist es nur mit der Abschaffung der Abschläge einfach nicht getan. Wir kehren den Trend mit diesen beiden Maßnahmen um, die ich eben schon genannt habe. Wir gehen damit in die richtige Richtung.

Übrigens – mein Kollege Rosemann hat es schon deutlich gesagt – bekämpfen wir das Grundübel in der Erwerbsminderungsrente auch mit guter Arbeit und mit guten Löhnen auf dem Arbeitsmarkt. Wir haben eine super Besetzung im Ministerium für Arbeit und Soziales, die genau das vorbereitet und mit Hochdruck daran arbeitet.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns alle gemeinsam an diesem Gesetzgebungsverfahren arbeiten und miteinander für die Menschen, die es wirklich nötig haben, Verbesserungen erzielen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)