Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

was für ein schönes Thema, mit dem wir diese Sitzungswoche beschließen dürfen. Denn ja – ich bin bekennender Bahnfahrer.
Wenn ich nach Berlin komme, dann stets mit der Bahn. Von Bamberg nach Berlin in gut 4 Stunden. Mit dem Flugzeug bin ich von Haustür zu Haustür auch nicht schneller. Und die Bahnfahrt hat nur Vorteile.

Die Bahnfahrt ist leiser, komfortabler, vielfältiger und sie ist deutlich umweltfreundlicher. Im Vergleich ist der Energieverbrauch relativ niedrig und zumindest für die Personenzüge gilt, dass auch der Emissionsschutz gegeben ist. Beim Güterverkehr sieht das schon ganz anders aus.

Aber die Bahn ist nicht nur umweltfreundlich und komfortabel, sondern auch ein wunderbarer Ort, um in Ruhe zu arbeiten, Akten zu wälzen oder eben auch mal Anträge der Linken zu studieren.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger den Antrag lesen würden, dann würden sicherlich viele auf den ersten Blick sagen: jawohl,  das machen wir – das klingt doch prima.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, als Finanzpolitiker schaue ich auf Ihren Antrag jedoch ganz anders und muss Ihnen leider Gottes ein gewaltigen Schluck Wasser in ihren Wein kippen.

Ganz zu Beginn möchte ich Ihnen etwas zur Begründung Ihres Antrages sagen, wovon wir alle hier im hohen Hause mal wegkommen sollten. Je nach Großwetterlage sich mit internationalen Steuersätzen zu vergleichen, wie es einem gerade in den Kram passt und in den nächsten Debatten diese dann wieder zu kritisieren, schafft weder Vertrauen und ist auch nicht sonderlich glaubwürdig.

Wenn Sie deutsche Mehrwertsteuersätze mit denen in Großbritannien, Irland oder Luxemburg vergleichen wollen und diese als vorbildlich empfinden, dann sollten Sie auch offen und ehrlich benennen, welche Konsequenzen dies für die Einnahmesituation von Bund, Länder und Kommunen hätte.

Diese partizipieren nämlich alle an den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Und sie sind ja nun auch in einigen Ländern mit in der Regierungsverantwortung und in vielen Kommunen gestalten Sie auch mit. Mein Rat: in der Argumentation mit Mehrwertsteuersätzen ist immer allerhöchste Vorsicht geboten. Fragen Sie mal die Kolleginnen und Kollegen von der FDP!

Was spricht eigentlich gegen Ihre Forderung, ab dem 1. Juli 2015 einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für den Schienenfernverkehr einzuführen? Einige Anmerkungen dazu.

Ein verringerter Mehrwertsteuersatz suggeriert sinkende Preise und auch sie spielen mit dieser Fata Morgana in Ihrer Antragsbegründung.
Ich sage Ihnen aber, dass das Unsinn ist. Es mag zwar die Rentabilität geringfügig steigern – davon wird aber nichts bei den Bahnfahrerinnen und Bahnfahrern in unserem Land ankommen.

Dieses Argument war schon  beim Geschenk der FDP an die Mövenpicks dieser Welt falsch und wird hier und heute nicht richtiger. Und wie schwer es ist, eine solche Fehlentscheidung wieder rückgängig zu machen, wissen auch Sie.

In der Realität erzeugen sie keine Entlastung im Geldbeutel der Menschen im Land, sondern lediglich in der Konzernbilanz der Deutschen Bahn. Steuerrabatte werden von Unternehmen einbehalten und nicht an die Kunden weitergegeben.

Ich empfehle dazu auch einen ernsthaften Blick in die gut gemeinte Petition 8201 zum gleichen Thema.
Denn in der Antwort des Petitionsausschusses wird ganz klar deutlich, dass die Welt eben nicht so einfach ist, wie es sich einige hier offenbar vorstellen.

Denn auch das EU-Recht macht einen isolierten Mehrwertsteuerrabatt für den Schienenfernverkehr faktisch unmöglich. Sie würden nämlich gegen die Diskriminierungsfreiheit verstoßen.

Würden wir diesen Antrag heute also so annehmen, müssten wir den Mehrwertsteuersatz folglich auch für alle anderen Verkehrsträger absenken.

Also auch für die Fernbusse und Taxis. Aber eben auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, auch für den Flugverkehr im Inland.

Und damit wäre Ihr Antrag schon ad absurdum geführt.
Ich zitiere daher nochmals den Petitionsausschuss:

„Die isolierte Absenkung des Umsatzsteuersatzes nur für den Schienenverkehr ist unzulässig.“

 

Ihr Antrag würde außer den Ausfall von mind. 1,1 Mrd. Euro an Steuergeldern nichts bedeuten. Weder eine positive umweltpolitische, noch eine positive verkehrspolitische Lenkung wäre gegeben. Sondern das genaue Gegenteil wäre der Fall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, wir lehnen Ihren Antrag aus den 3 folgenden Gründen:

1. Ihr Antrag verbessert nur Konzernbilanzen
2. Ihr Antrag bedeutet keine Verbesserung für Menschen
3. Ihr Antrag brächte eher Schaden als Nutzen für Natur und Umwelt

Das alles sind ausreichend Gründe für die SPD-Bundestagsfraktion Ihren Antrag abzulehnen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.