Schlichtung ist erfolgreich, wenn sie durch Qualität überzeugt. Beide Seiten müssen Vertrauen in das Verfahren haben. Daher setzt der Entwurf einerseits auf Fortentwicklung des in Deutschland erprobten Systems privat organisierter, branchenspezifischer Verbraucherschlichtungsstellen.

Bei dem Gesetzentwurf zur Verbraucherschlichtung geht es um Gerechtigkeit im Alltag. Es geht um die faire Lösung von Konflikten bei den zahlreichen Verträgen, die Verbraucherinnen und Verbraucher täglich schließen. Dieses wichtige Gesetz wird für die Verbraucher und für die Wirtschaft insgesamt große praktische Bedeutung und großen Nutzen haben. Verbraucher werden künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben. Zugleich differenzieren wir die Möglichkeiten zur Lösung von Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche weiter aus: ein Beitrag zu einer differenzierten Streitkultur und zur Stärkung alternativer Konfliktlösung. Das Gesetz wurde mit großem Engagement und durchaus auch kontrovers diskutiert. Das Ergebnis ist ein ausgewogener und guter Kompromiss, den die Praxis nun mit Leben erfüllen muss.

Künftig wird es ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Jeder Verbraucher kann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Schlichtung ist erfolgreich, wenn sie durch Qualität überzeugt. Beide Seiten müssen Vertrauen in das Verfahren haben. Daher setzt der Entwurf einerseits auf Fortentwicklung des in Deutschland erprobten Systems privat organisierter, branchenspezifischer Verbraucherschlichtungsstellen. Andererseits stellt der Gesetzentwurf hohe Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Verbraucherschlichtungsstellen. Die Streitmittler, die für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich sind, müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Anerkennungsbehörden werden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten. Der Aufbau der Verbraucherschlichtung ist eine Aufgabe für die Zukunft.

Das heute vorliegende Gesetz schafft dafür den gesetzlichen Rahmen. Zu den Herausforderungen gehört es, flächendeckend Verbraucherschlichtungsstellen vorzuhalten. Daher haben die Länder die Aufgabe, etwaige Lücken im Schlichtungsangebot durch die Gründung von Universalschlichtungsstellen zu schließen. Diese können angerufen werden, wenn keine andere zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zur Verfügung steht. Zunächst wird aber das BMJV in einem Forschungsprojekt von 2016 bis 2019 eine privat organisierte Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle fördern. Denn wir wissen heute noch nicht genau, wie viele Anträge es geben wird und wie sich die Gründung von branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen entwickelt.

Es ist daher gut, zunächst in einem Pilotprojekt zu erkunden, wie sich die Arbeit einer solchen „allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle“ gestaltet. Positiver Nebeneffekt ist, dass die Länder zunächst von der Einrichtung von Universalschlichtungsstellen absehen können und mehr Zeit und bessere Entscheidungsgrundlagen haben werden, um über ihr weiteres Vorgehen bei der Erfüllung ihrer neuen Aufgabe zu entscheiden. Alles in allem wird das Gesetz einen wirklichen und ganz konkreten und praktischen Mehrwert für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger bringen. Ich hoffe, dass es breite Unterstützung findet, nicht nur im Parlament, sondern auch in der praktischen Anwendung.