Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
die vorliegenden Umsetzungsgesetze zum automatischen Informationsaustausch sind ein Meilenstein in der Bekämpfung der Steuerkriminalität.
Seit vielen Jahrzehnten diskutiert die Politik, wie man Steuerhinterziehern auf die Schliche kommt, die ihre Zinsgewinne vor dem Fiskus im Ausland verstecken.
Steuerbetrug kann auch mit nationaler Gesetzgebung wirksam bekämpft werden.
Das haben wir mit der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige im vergangenen Jahr eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Bereits die Ankündigung, die Bedingungen für die Selbstanzeige ab 1.1.2015 zu verschärfen und vor allem deutlich teurer zu machen, hat im letzten Jahr über 40.000 Steuerflüchtige dazu bewogen, sich selbst anzuzeigen.
Auch in diesem Jahr wird mit rund 20.000 Selbstanzeigen gerechnet. Das war in dieser Höhe nicht unbedingt zu erwarten.
Trotz dieses großen Erfolges eines nationalen Gesetzes:
Steuerhinterziehung ist mit nationalstaatlicher Gesetzgebung alleine nicht beizukommen.
Das erreichen wir nur durch internationale Zusammenarbeit.
Bereits am 13. Oktober 1931 hatte der damalige sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Dr. Rudolf Breitscheid in einem Antrag die Reichsregierung Brüning aufgefordert,
ich zitiere:
„der frevelhaften Kapital- und Steuerflucht deutscher Staatsangehöriger“ zu begegnen.
Breitscheid forderte die damalige Reichsregierung auf,
ich zitiere:
„über eigene gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuer- und Kapitalflucht hinaus in Verhandlungen mit den Regierungen anderer Staaten einzutreten mit dem Ziele, eine internationale Rechtshilfe gegen Kapital- und Steuerfluchthandlungen zu vereinbaren.“
Dieses über 80 Jahre alte Zitat drückt sehr gut aus, um was es geht.
Es bedarf nationaler, aber vor allem auch internationaler Gesetze und Vereinbarungen, um Steuerkriminalität wirksam bekämpfen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es fehlte viel zu lange an dieser unerlässlichen internationalen Zusammenarbeit, wobei wiederum nicht jedes internationale Abkommen zielführend sein muss.
Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ist so ein Beispiel. Bei Inkrafttreten dieses Abkommens wären sämtliche Steuerhinterzieher anonym und straffrei geblieben. Das haben wir damals aus guten Gründen zum Glück verhindern können.
Aber was wurde in den letzten Jahrzehnten tatsächlich auf internationaler Ebene unternommen, um ein wirksames Instrument zur Aufdeckung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung zu schaffen?
1962 erarbeitete Fritz Neumark im Auftrag der EG-Kommission ein Konzept, das die EG-weite Einführung einer einheitlichen anrechenbaren Quellensteuer sowie einen gemeinschaftlichen Auskunftsdienst für eine wirksame Steuerkontrolle vorsah.
Realisiert wurde es nicht.
1989 war der Vorschlag der Europäischen Kommission, eine Quellensteuer in Höhe von 15% auf die Zinserträge ausländischer Anleger einzuführen, von den Mitgliedstaaten mehrheitlich abgelehnt worden.
Es dauerte viele weitere Jahre, bis dann im Juni 2003 die EU-Zinsrichtlinie verabschiedet wurde.
Nach einigen Verzögerungen trat sie im Juli 2005 in Kraft. Lediglich Belgien, Österreich und Luxemburg scherten aus und erhoben zur Wahrung ihres Bankgeheimnisses eine Quellensteuer.
Es hat also über 40 Jahre gedauert, bis endlich ein Instrument für eine effektive Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen zur Verfügung stand.
Über 40 Jahre!
In der heutigen Zeit kommt es aber vor allem bei den Kapitalströmen entscheidend darauf an, dass wir schnell reagieren, wenn wir einen Missstand beheben wollen.
Mit der Umsetzung der Mehrseitigen Erklärung spitzen wir nicht nur den Mund, wir pfeifen auch!
Denn bereits ein knappes Jahr nach der Unterzeichnung der Mehrseitigen Erklärung Ende Oktober 2014 schaffen wir nun die gesetzlichen Grundlagen für die Anwendung des OECD-Standards.
Für diese Leistung spreche ich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aus!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die im Jahre 2014 überarbeitete Zinsrichtlinie ist ein guter Zwischenschritt zum Automatischen Informationsaustausch nach OECD-Standard.
Ein Zwischenschritt deshalb, weil der OECD-Standard weiter geht als die EU-Zinsrichtlinie.
Denn künftig werden z.B. auch Beteiligungs- und Veräußerungserträge erfasst.
Mit der Ratifizierung der Mehrseitigen Vereinbarung von Ende Oktober 2014 über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem OECD-Standard
und dem
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, das die Anwendung des Gemeinsamen Meldestandards für diesen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit den EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie sowie mit Drittstaaten auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung regelt,
kommen wir endlich den globalen Erfordernissen nach.
Von Januar 2016 an werden die teilnehmenden Staaten Daten über Konten erheben, die diese ab September 2017 untereinander austauschen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass es für unsere Steuerbehörden somit künftig deutlich einfacher wird, die notwendigen Informationen über Privatkonten deutscher Staatsbürger von ausländischen Steuerbehörden zu erhalten.
Die Übermittlung der Finanzkonten-Daten sind unerlässlich, um Steuerflucht noch wirksamer zu bekämpfen und damit dem Staat die Mittel zukommen zu lassen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben dringend braucht.
Das damit einhergehende faktische Ende des Bankgeheimnisses war unumgänglich. Es diente in den vergangenen Jahrzehnten leider allzu oft als Deckmantel für Steuerhinterziehung. Damit wird jetzt endlich Schluss gemacht.
Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen. Es lohnt sich deshalb nicht, weil die Gefahr erwischt zu werden immer größer wird.
Mit dem neuen OECD-Standard existiert jetzt ein neues Instrument zur Aufdeckung von Steuerstraftaten, das hoffentlich auch dem Letzten klar macht, welche Stunde es geschlagen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich komme zum Schluss.
Die Bekämpfung von Steuerbetrug bedeutet ist für uns Sozialdemokraten immer auch eng verknüpft mit dem Thema Steuergerechtigkeit.
Mit der heutigen 1. Lesung und der endgültigen Verabschiedung am 13. November kommen wir auch hier wieder ein gutes Stück voran.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.