Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Eines ist klar:
die existenzsichernden Leistungen müssen sich an den allgemeinen Lebensverhältnissen und der Wohlstandsentwicklung orientieren.
Denn Teilhabe muss auch bei Leistungsbezug möglich sein.
Deshalb ist der Gesetzgeber zurecht verpflichtet, regelmäßig die Leistungssätze sowohl im SGB II und SGB XII als auch im Asylbewerberleistungsgesetz anzupassen.
Mit beiden Gesetzen, die wir heute abschließend beraten, kommen wir dieser Verpflichtung nach.
Schon der ursprüngliche Entwurf des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes sah vor, das soziokulturelle Existenzminimum auf Grundlage des bewährten Statistikmodells neu zu bemessen.
Ich halte fest:
Im Ergebnis führt das Gesetz unter anderem zu deutlich höheren Regelbedarfen für Kinder in der mittleren Altersstufe sowie zu moderaten Erhöhungen bei Alleinstehenden und Partnern in Paarhaushalten.
Ich begrüße es sehr, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren auf weitere Punkte verständigen konnten, von denen viele Menschen in unserem Land profitieren werden.
So haben wir zum Beispiel das sogenannte Erstrentenproblem gelöst:
Viele Leistungsberechtigte, die keine bedarfsdeckende Rente haben, mussten bislang im ersten Rentenzahlmonat von ihrem Grundsicherungsanspruch leben, obwohl die Rente erst am Monatsende überwiesen wird.
Dadurch konnten Betroffene in der Vergangenheit in eine Notlage geraten.
Mit dem vorliegenden Gesetz sorgen wir dafür, dass Leistungsberechtigte künftig für den entsprechenden Monat ein Überbrückungsdarlehen erhalten, das nur in zumutbarer Höhe zurückgezahlt werden muss.
Gestern im Ausschuss haben die Oppositionsparteien erhebliche Zweifel an der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geäußert.
Diese Kritik wird auch heute zu hören sein.
Dazu sage ich ganz klar:
Der Gesetzgeber könnte es sich bei der Bewertung, an welchem Lebensniveau sich das Existenzminimum bemisst, natürlich leicht machen und die Referenzgruppe ganz großzügig bemessen. Dann drückte er sich zwar vor wertenden Entscheidungen in der Sache erntete jedoch den meisten Applaus.
Oder er stellt sich, wie die Bundesregierung, der Verantwortung und bekennt Farbe zu der Frage: „Wieviel braucht ein Mensch zum würdevollen Leben?“
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Gesetzentwurf für eine verantwortliche und verantwortbare Neubemessung der Regelbedarfe entschieden. Grundlage ist das bewährte und vom Bundesverfassungsgericht im Kern bestätigte Verfahren unter Beachtung der höchstrichterlichen Urteile.
Auch mit dem zweiten heute vorliegenden Gesetz - dem Asylbewerberleistungsgesetz - nehmen wir verantwortungsvoll notwendige Anpassungen vor.
Ich bitte sie um Ihre Zustimmung zu beiden Gesetzen, damit sie am 1. Januar 2017 in Kraft treten können. Vielen Dank.