Reden
Homophobie muss unter Straftatbestand Hasskriminalität fallen
Hass als Motiv für Straftaten muss strafverschärfend sein. Darin inbegriffen muss auch die Homophobie sein. Es darf nicht sein, dass noch heute Gerichtsurteile Opfern von Homophobie selbst einen Teil der Schuld zuschieben. Die Lösung ist jedoch nicht die explizite Nennung im StGB, sondern eine umfassende Begleitung durch nationale Aktionspläne.
Homophobie muss unter Straftatbestand Hasskriminalität fallen
Hass als Motiv für Straftaten muss strafverschärfend sein. Darin inbegriffen muss auch die Homophobie sein. Es darf nicht sein, dass noch heute Gerichtsurteile Opfern von Homophobie selbst einen Teil der Schuld zuschieben. Die Lösung ist jedoch nicht die explizite Nennung im StGB, sondern eine umfassende Begleitung durch nationale Aktionspläne.
Etappenziel zur vollständigen Gleichstellung erreicht
Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bindung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Geborgenheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen. Deshalb darf die Sukzessivadoption nur ein Etappenziel hin zur vollständigen Gleichstellung sein.
Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner durchsetzen
Die Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht hätte es eigentlich nicht gebraucht: Dass alle Menschen gleich sind, egal ob männlich, weiblich, dick, dünn, homo- oder heterosexuell, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dies gilt auch für die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner - vernünftige Gegenargumente sind nicht auszumachen.
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