Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Handwerksbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich, dass es uns mit dem vorliegenden Bauvertragsrecht und im Speziellen mit den Regelungen zur kaufrechtlichen Mängelgewährleistung gelungen ist, ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

Mit der vorliegenden Regelung bleiben nun – wie zwischen Union und SPD vereinbart – „Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen“. Dennoch hätte sich meine Fraktion gewünscht, dass wir dieses Versprechen an die Handwerksunternehmen ohne Hintertüren für den Handel umgesetzt hätten. 

Denn ohne die von uns geforderte AGB-feste Ausgestaltung des Gewährleistungsrechts, bleibt es dem Handel weiterhin möglich, die Übernahme der Ein- und Ausbaukosten zu verweigern. Ein entsprechender Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt. Da ist es auch nur wenig tröstlich, dass die Handwerker gegen entsprechende Klauseln rechtlich vorgehen können. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Malermeister in einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit mit einer Baumarktkette begibt, ist äußerst gering. 

Meine Fraktion hat frühzeitig auf diese Lücke im Gesetzentwurf hingewiesen. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass man durch die Ausweitung des entsprechenden Klauselverbotes auf Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern Rechtssicherheit für die Handwerksunternehmen hätte herstellen können. Ich bedauere sehr, dass sich unser Koalitionspartner dieser Auffassung nicht angeschlossen hat und unseren Vorschlag für eine AGB-feste Ausgestaltung nicht gefolgt ist.

Umso wichtiger ist es, dass der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die im Gesetzestext festgeschriebene Evaluierung der Regelungen konkretisiert hat. Wir legen Wert darauf, dass hierbei die Auswirkungen des Gesetzes auf die unternehmerische Praxis genau unter die Lupe genommen werden. Sollte es hier Fehlentwicklungen geben, die das Handwerk benachteiligen, müssen wir nachbessern.

Nur dann werden wir dem Versprechen an die vielen kleinen Handwerksunternehmen in unserem Land gerecht, dass sie nicht länger für unverschuldete Folgekosten aufkommen müssen. 

Vielen Dank!