Die Liebe zu den Lobbyisten geht in der Union so weit, dass aus den Reihen der CDU, sogar der eigene Umweltminister zum Rücktritt aufgefordert wird, weil er der Atomlobby nur einen zweistelligen Milliardenbetrag anstatt eines dreistelligen Milliardenbetrages schenken möchte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wieder wird Lobbyistenbedienung zum Zentralgestirn schwarz-gelber Politik:
(Lachen des Abg. Michael Kauch [FDP])
zu Beginn das sogenannte Mövenpick-Gesetz, Herr Kauch, jetzt der Versuch, Milliardengeschenke an die Atomlobby zu verteilen, sogar indem man windige, verfassungswidrige Konstruktionen in den Gesetzen anstrebt, und das trotz klar erkannter negativer wirtschaftlicher Effekte auf große Teile der restlichen Energiewirtschaft.
(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Das zumindest ist falsch!)
Die Liebe zu den Lobbyisten geht so weit, dass aus den Reihen der Union, aus den Reihen der CDU, sogar der eigene Umweltminister zum Rücktritt aufgefordert wird, weil er der Atomlobby nur einen zweistelligen Milliardenbetrag anstatt eines dreistelligen Milliardenbetrages schenken möchte. So weit ist die Verbrüderung an der Stelle schon gegangen. Minister Pofalla hat öffentlich verkündet, er möchte die Gesetzgebung zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken ohne eine Beteiligung des Bundesrates machen, also eine windige verfassungsrechtliche Konstruktion zur Lobbyistenbedienung finden; so kann man das Ganze auch nennen.
Heute erfahren wir per Tickermeldung, dass die Bundeskanzlerin sich gegenüber der CDU/CSU-Fraktion geäußert hat. Man will dazu jetzt doch bis zum 4. Juni eine Rechtsexpertise von Umweltministerium, Justizministerium und Innenministerium einholen. Da frage ich mich: Hat sich der Minister im Kanzleramt, Pofalla, erst einmal eine Meinung gebildet, und will er sich jetzt die dazu passende Rechtsexpertise einholen? Hat er das also ohne Rechtsexpertise gemacht? Ist die Tatsache, dass Herr Pofalla Jurist ist, vielleicht keine ausreichende Qualifikation mehr, wenn es um entsprechende Gesetzesvorhaben geht? Man muss gar nicht die Opposition oder die Medien zu diesem Vorgehen der schwarz-gelben Koalition befragen, sondern nur die eigenen Leute: Die Ministerpräsidentin von Thüringen nennt den Vorschlag Pofallas ein
– Zitat – „Mogelgesetz“. Die schleswig-holsteinische Regierung – schwarz-gelb – sagt, dass das so nicht geht. Die saarländische Regierung, auch mit Schwarzen und Gelben in der Regierung, widerspricht; Niedersachsen ebenso.
Die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen widerspricht, und am 30. September 2009, also drei Tage nach der Bundestagswahl, schrieben der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger und der hessische Ministerpräsident Koch Bundeskanzlerin Merkel einen Brief, in dem sie darauf verwiesen, dass eine Nichtbeteiligung des Bundesrates an dieser Stelle höchst strittig ist. Das ist übrigens derselbe Herr Koch, der gestern gesagt hat, er habe gar keine Zweifel, dass die Nichtbeteiligung des Bundesrates in dieser Frage machbar sei. Eine Wahlniederlage in Nordrhein-Westfalen ändert also Ihre Auffassung darüber, was verfassungsgemäß ist. Auch das ist bezeichnend für Ihre Politik.
Über die Frage, ob leichtfertig mit der Verfassung umgegangen wird, hinaus hat das Ganze zusätzliche Implikationen. Sie haben zugesichert, Sie würden eine Verlängerung der Laufzeiten nur unter höchsten Sicherheitsanforderungen anstreben, also unter der Voraussetzung, dass die Atomkraftwerke entsprechend nachgerüstet werden. Sie wissen genau, dass in dem Augenblick, wo der Bund zusätzliche Sicherheitsanforderungen stellt, die Atomaufsicht der Länder berührt ist und damit die Zustimmungspflicht gilt. Das heißt, wer die Zustimmungspflicht umgehen will, muss auf Sicherheitsauflagen für die Atomkraftwerke verzichten.
Das ist Wortbruch Nummer eins, den Sie planen. Wortbruch Nummer zwei. Sie haben gesagt, Sie werden die Gewinne, die die Atomkonzerne machen, zum größten Teil – andere sagen: zur Hälfte – abschöpfen. Wir sind gespannt darauf, wie Ihr Vorschlag aussehen wird – wenn Sie sich am Ende noch trauen. In dem Augenblick, in dem Sie das gesetzlich regeln, sind aber wieder die Länder betroffen, sodass Sie über den Bundesrat gehen müssten. Wenn Sie darauf verzichten wollen, können Sie nur eine freiwillige Vereinbarung mit den Konzernen machen. Das Vorgehen, zu sagen: „Ich mache ein Gesetz zu deinem Vorteil, wenn du mir vorher Geld gibst“, nennt man außerhalb dieses direkten Zusammenhangs Korruption und nicht Gesetzgebung.
(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: He, he, he!)
– Sie haben es ja noch nicht gemacht. Vermeiden Sie doch, dass es am Ende als Korruption bezeichnet werden kann! Damit das auch klar ist: Bundesminister Röttgen ist in dieser Frage keine grüne Lichtgestalt, sondern allerhöchstens das beste Fußballteam Grönlands: Auch er will eine windige, verfassungswidrige Konstruktion, auch er versucht den Bundesrat zu umgehen, auch er will den Lobbyisten Milliarden schenken, auch er will Schrottreaktoren wie Biblis A länger laufen lassen, ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Auflage zu machen.
Sie müssen die Wahrheit sagen, Herr Röttgen: Auch eine um „nur“ acht Jahre längere Laufzeit bedeutet mehr Atommüll. Die Zwischenlager an den Reaktoren sind aber nur für die Menge Atommüll, die der im Atomkonsens vereinbarten Restlaufzeit entspricht, zugelassen. Für eine neue atomrechtliche Genehmigung dieser Zwischenlager bräuchten Sie die Bundesländer. Wenn Sie das umgehen wollen, wollen Sie in diesen acht Jahren zusätzliche Atommülltransporte quer durch Deutschland von jedem der 17 Reaktoren. Das müssen Sie hier sagen. Sie können nicht Sonntagsredenminister sein. Sie sind noch nicht einmal Alltagsminister. In dieser Frage sind Sie wirklich ein Trauerstundenminister.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)