Swen Schulz (Spandau) (SPD):

Nachdem die SPD einen Masterplan zu Ganztagsschulen in den Bundestag eingebracht hat, gab es vor wenigen Wochen diesen öffentlichen Kommentar: „Wir müssen daher das Grundgesetz ändern, damit ein bundesfinanzierter Masterplan möglich wird. Das heißt, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundes auszuweiten, damit er sich finanziell in der Schulpolitik einbringen kann, aber auch inhaltliche Mitspracherechte im Schulbereich erhält.“ So schreibt die Bundesministerin in einer eigenen Pressemitteilung unter dem Titel „Wanka fordert Grundgesetzänderung“.
Wer jetzt erwartet, dass die Ministerin oder gar die Koalition aktiv wird und einen diskutablen Vorschlag zu einer Grundgesetzänderung macht, wird jedoch enttäuscht; denn sicherheitshalber erklärte die Ministerin in der Pressemitteilung gleich, dass sie die Länder auffordert, eine gemeinsame Position zu erarbeiten, mit der sie sich dann auseinandersetzen wolle.
Es bleibt also alles beim Alten: Wanka gibt – wie auch beim BAföG oder bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – wohlfeile Erklärungen ab und lehnt sich anschließend zurück, allerdings nicht, ohne sich in Interviews über die Schulpolitik der Länder und zentrale Abiturprüfungen auszulassen, wo sie ansonsten keine Gelegenheit versäumt, ihre Untätigkeit mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder zu rechtfertigen. Das sind Interviews als Politikersatz. Mit dem Finger wird auf die Länder gezeigt, statt selbst zu handeln.
Aber warum sollte die Ministerin es anders halten als die Bundeskanzlerin? Erst über die Bildungsrepublik Deutschland schwadronieren, dann nichts für die Schulen machen, sich auch nicht für die Aufhebung des Kooperationsverbotes für die Bildung einsetzen und jüngst den Deutschen Schulpreis 2013 verleihen: Das ist großes Staatstheater, aber eben nur Theater.
Im CDU-Wahlprogramm – eigentlich ja eine ganz spannende Wundertüte – kommt die Änderung des Grundgesetzes dann auch nur im Zusammenhang mit herausragender Forschung vor. Darum geht es bei der von der Koalition vorgeschlagenen Änderung des Art. 91 b Grundgesetz: Sie will ausschließlich den Einstieg des Bundes in die Finanzierung ausgewählter Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung ermöglichen. Um die Bildung in der Breite, um die Hochschulen – geschweige denn Schulen –, geht es der CDU ganz und gar nicht.
Wir hingegen haben mit dem neuen Kooperationsartikel 104 c Grundgesetz die gesamte Bildung im Blick. Uns geht es nicht um die Förderung von Leuchttürmen, sondern um die dringend benötigte Unterstützung der Länder für ihre Hochschulen, Berufsschulen, Schulen und Kitas.
Im Grundsatz sehen das, das sei hier betont, alle drei Oppositionsfraktionen so. Sie alle haben verschiedene Initiativen in den Bundestag eingebracht. Ich behaupte sogar, dass sich mindestens der Bildungsausschuss, wahrscheinlich sogar der Bundestag, ganz schnell auf eine Zweidrittelmehrheit für die Aufhebung des Kooperationsverbotes für die Bildung verständigen könnte. Doch die Radikalföderalisten in wenigen unionsregierten Ländern haben das verhindert. Darum lehnt die Koalition hier jede Initiative ab. Uns dann aber die Blockade Ihres Schmalspurantrages vorzuwerfen, ist nachgerade grotesk.
Aber es kommt die neue Legislaturperiode, es kommen auch Landtagswahlen, und es kommt die Zeit der Kooperation von Bund und Ländern. Wir schaffen es – nicht heute, aber morgen.