Vor der sofortigen Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige hat sich die Koalition darauf verständigt, das Instrument weiterzuentwickeln und möglichst viel Geld aus den illegalen Steuerverstecken in die staatlichen Haushalte fließen zu lassen, das ansonsten gegenwärtig nicht erzielbar wäre.

Die Selbstanzeigen haben in Verbindung mit dem Aufkauf von Steuer-CDs in den vergangenen Jahren zu Mehreinnahmen in Höhe von 3 Mrd. Euro geführt. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Gleichviel ob man über die Anzahl von Selbstanzeigen und den Umfang der Steuerhinterziehung empört oder erschrocken ist, sie erschüttern das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen in unserem Land. Die Empörung ist berechtigt. Es hat sich gezeigt, dass vom Ankauf von Steuer CD's bis zur Ablehnung eines quasi amnestierenden Steuerabkommens mit der Schweiz nur die Angst vor Strafverfolgung die Selbstanzeigen ausgelöst hat. Weder Einsicht noch etwa Reue sind die Motive - es ist allein die Erwartung, qua strafbefreiender Selbstanzeige "mit einem blauen Auge davonzukommen". Jenseits der steuer- und strafrechtlichen Betrachtung der Selbstanzeigen nimmt die politische Kultur, also das Verhältnis zum Rechtsstaat und damit "der sittlichen Idee der Gerechtigkeit" (Carlo Schmidt) in unserem Land schwersten Schaden, wenn sich der Eindruck verfestigt, einzelnen sei es möglich, sich über das Recht, jenseits des staatlichen Rechtsrahmens zu stellen. Das kann und darf nicht sein! Jene prominenten Fälle der jüngsten Vergangenheit stehen pars pro toto für vermeintliche gesellschaftliche Eliten, die das Vertrauen in und den Glauben an den Rechtsstaat bedrohen. Aber die wenigen Prommis allein sind es nicht. Die Selbstanzeigen haben in Verbindung mit dem Aufkauf von Steuer-CDs in den vergangenen Jahren zu Mehreinnahmen in Höhe von 3 Mrd. Euro geführt. Allein in NRW haben sich über 12.000 Personen selbst angezeigt. Es ist gut, dass vor allem die Finanzminister der Länder die Kavallerie haben ausreiten lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was also ist zu tun angesichts eines unterfinanzierten Staates, der auf seine Einnahmen angewiesen ist und der unzweifelhaften Notwendigkeit, dem Rechtsstaat Geltung zu verschaffen? Empörung ist ein guter Ansporn für politisches Handeln, aber kein Hinreichender, denn wir müssen konkret werden. Wenn zunächst Schritte bis zur Abschaffung der strafbefreiende Selbstanzeige gegangen werden sollen, müssten einige Anforderungen gleichsam als Masstab schnell umgesetzt werden, 5 will ich nennen: 1. Das Netz zur Vermeidung von Steuerhinterziehung muss engmaschig sein: Steuerprüfung und Steuerfahndung müssen wirksam werden. Ihre Ausdünnung ist kein Instrument der Wirtschaftsförderung. 2. Der automatische Informationsaustausch muss schnellstens internationaler Standard werden, auch mit der Schweiz. 3. Das Angebot des Staates, durch die Nachzahlung der Steuern zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren, sollte endlich sein oder allenfalls auf Bagatellfälle begrenzt werden. Es gibt gute Gründe, die über 50.000 Euro strafverfolgungsbefreiende Selbstanzeige abzuschaffen. Mittlerweile sollte auch dem Letzten klar sein: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. 4. Solange es die strafbefreiende Selbstanzeigen gibt, muss sie so präzise sein, dass Nachzahlung und Zuschläge die Steuerschuld für den gesamten Zeitraum über der Höhe der Steuerhinterziehung liegen. Sie darf weder wie eine faktische Einladung zur Steuerhinterziehung noch wie ein Ablasshandel wirken. Eine Regelung, die den Steuerhinterzieher besser stellt als den ehrlichen Steuerzahler muss sofort eingestampft werden. Die sofortige Entrichtung von Hinterziehungszinsen (6%) und die Erhöhung des Zuschlages von gegenwärtig 5% (nach 398a AO) sind dazu geeignete Instrumente. Ebenso erscheint eine Synchronisierung der Verjährungsfristen von Steuerrecht und Steuerstrafrecht (auf 10 Jahre) sinnvoll zu sein. 5. Wir sollten darüber nachdenken, ob die sogenannte „Bagatellgrenze“ von 50.000 Euro PRO TAT nicht zu hoch angesetzt ist. 50.000 Euro pro Jahr sind im Verständnis eines überwiegenden Teiles der Gesellschaft eben keine Bagatelle. Eine deutliche Absenkung des Betrages wäre deshalb ein wichtiges Signal. Zugegeben: Vor der sofortigen Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige hat sich die Koalition darauf verständigt, das Instrument weiterzuentwickeln und möglichst viel Geld aus den illegalen Steuerverstecken in die staatlichen Haushalte fließen zu lassen, das ansonsten gegenwärtig nicht erzielbar wäre. Wir werden uns sicher schon bald mit Neuregelungen befassen, die aus der entsprechenden Bund-Länder Facharbeitsgruppe stammen. Bei aller grundsätzlichen Aufgeschlossenheit für eine zeitnahe Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeigen, benötigen wir auch eine internationale Synchronisierung des Steuerrechtes, um berechtigte Ansprüche durchsetzen zu können. Auch daran werden wir intensiv arbeiten müssen.