Swen Schulz (Spandau) (SPD):
An diesem Mittwoch haben wir im Ausschuss für Bildung und Forschung den Bundesbericht „Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013“ vorgestellt bekommen –von den verantwortlichen Autoren. Und wir hatten die Gelegenheit, zu dieser umfangreichen und unabhängigen Studie mit den Autoren zu sprechen. In dieser Diskussion haben wir – über die bisherige Presseberichterstattung hinaus – einige interessante Zusatzinformationen und Einschätzungen erhalten.
Es ist an dieser Stelle nicht möglich, dem Umfang der Debatte und der Fülle von Informationen und Erkenntnissen des Berichtes auch nur annäherungsweise gerecht zu werden. Darum beschränke ich mich auf einige zentrale Ergebnisse.
Zunächst sollte festgehalten werden, dass Wissenschaft in Deutschland außerordentlich attraktiv ist. In den letzten Jahren sind, insbesondere durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern, enorm viele Stellen in der Wissenschaft geschaffen worden. Auch die Zahl der Juniorprofessuren steigt wieder an, die Frauenanteile steigen, wenn auch noch nicht ausreichend, die Internationalisierung nimmt zu und die Arbeitsmarktintegration von Wissenschaftlern ist außerordentlich erfolgreich.
Es liegt aber in der Natur der Sache, dass wir uns nicht nur auf die Schulter klopfen dürfen, sondern uns im Bundestag der Probleme annehmen müssen. Mit Sicherheit im Zentrum der Aufmerksamkeit – auch des medialen Interesses – steht die Feststellung, dass der Trend zu Befristungen ungebrochen ist, sich sogar verstärkt hat. In Zahlen ausgedrückt ist der Anteil von 79 Prozent im letzten Bericht auf nun 90 Prozent angestiegen. Die Teilzeitquote ist von 38 auf 45 Prozent gestiegen und die Drittmittelfinanzierung von 36 auf 43 Prozent.
Die Befristungsquote ist eine eindeutige Bestätigung für unseren Vorschlag der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, um dem Befristungsunwesen ein Ende zu setzen. Wir wollen dabei ganz und gar nicht Befristungen gänzlich verbieten. Das wäre falsch, weil es der besonderen Dynamik und Charakteristik des Wissenschaftsbereiches widerspräche. Doch die bestehenden Regelungen zur arbeitsrechtlichen Befristung in der Wissenschaft werden, anders als bei der Gesetzesformulierung intendiert, vielerorts zu lasten der Nachwuchswissenschaftler ausgenutzt.
Wir wollen darum in der Qualifizierungsphase während der Promotion eine Betreuungsvereinbarung sicherstellen, nach der Promotion nur noch in begründeten Fällen Befristungen von unter 24 Monaten zulassen, die Befristungen aufgrund der überwiegenden Drittmittelfinanzierung mindestens an die Laufzeit der Drittmittelfinanzierung angleichen, dies auch für das nichtwissenschaftliche Personal gelten lassen, darüber hinaus Verbesserungen bei der Anrechnung von studienbegleitend angefallenen befristeten Beschäftigungen formulieren sowie bei der Anrechnung von Eltern-, Betreuungs- und Pflegezeiten helfen.
Und wir wollen die Tarifsperre streichen. Wenn die Wissenschaft immer Autonomie einfordert, dann sollte das auch für die Tarifautonomie gelten!
Wir sind – das habe ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes im Plenum gesagt und bei der Anberatung gestern im Ausschuss wiederholt – nicht der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf unveränderbar ist. Wir hören uns gerne die Positionen und Verbesserungsvorschläge der Sachverständigen, der anderen Fraktionen und auch der Länder an. Darum ist die bisherige Haltung der Koalition von CDU/CSU und FDP umso enttäuschender, die das gesamte Anliegen einfach vom Tisch wischt. Mit hanebüchenen Argumenten! Auch die Koalition, auch die Bundesregierung hat die Handlungsnotwendigkeit eingeräumt. Und wenn dann aber einfach nur auf die Zuständigkeit der Länder und Hochschulen verwiesen wird, dann ist das ein plattes Ablenkungsmanöver: Alle müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln – und der Bund hat eben diese, und sehr wichtige, Möglichkeit des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes!
Bemerkenswert ist die Aussage des Berichtes und seiner Autoren, dass die Landeshochschulgesetze wenig differieren – und dann sogar selbst diese Differenzierungen in der Praxis kaum Wirkung entfalten. Dabei pochen die Länder doch immer darauf, dass sie ihre spezifischen Wege einschlagen können. Doch Föderalismus macht natürlich nur dann Sinn, wenn erkennbar ist, dass auf regional unterschiedliche Situationen unterschiedlich eingegangen wird – oder aber neue Ideen erprobt werden, die geprüft und gegebenenfalls anderswo übernommen werden können. So – um es hart zu sagen – beschäftigen wir nur ein Heer von Leuten, um unterschiedliche Detailregelungen zu erdenken, umzusetzen und zu kontrollieren – ohne Mehrwert, aber mit hohen Kosten und Chaos-Potenzial. Diese Frage müssen wir in den nächsten Jahren intensiver untersuchen.
Leider ist die Grundlage für Aussagen über Erfolg oder Misserfolg von hochschulspezifischen Regelungen im Rahmen der Hochschulautonomie – auch hier besteht weiterer Erkenntnisbedarf in künftigen Berichten.
Klar ist dagegen geworden, dass die Karrierewege von Absolventen der Fachhochschulen nicht durchlässig genug sind. Diese Frage des Verhältnisses von Universitäten und Fachhochschulen, gerade vor dem Hintergrund der Bologna-Reform, ist im Grunde weiterhin in der Schwebe. Das verwundert nicht, da ja auch innerhalb der Hochschulrektorenkonferenz, auch zwischen Universitäten die Frage von Sinn und Unsinn der Ausdifferenzierung hoch umstritten ist. In jedem Fall müssen wir erreichen, dass die wissenschaftlichen Karrierewege Absolventen der Fachhochschulen geöffnet werden!
Ein letztes Thema will ich ansprechen: die Chancengleichheit. Die Benachteiligung von Frauen habe ich kurz erwähnt. Der Bericht weist darüber hinaus vollkommen zurecht darauf hin, dass ja auch Benachteiligungen aufgrund regionaler, sozialer oder ethnischer Herkunft bestehen mögen, dass der kulturelle oder religiöse Hintergrund eine Rolle spielen könnte oder familiäre Belastungen, Krankheiten, Behinderungen. Ich habe das Thema im Ausschuss nachgefragt, aber die Autoren verweisen darauf, dass sie zu wenig Daten haben, um dazu solide zu arbeiten. Auch das ist eine wichtige Stelle – für die Chancengleichheit, für die Gerechtigkeit, auch für die künftige Leistungsfähigkeit der Wissenschaft, mithin für die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir müssen mit den Autoren klären, wie wir diesem Forschungsbedarf künftig nachkommen.
Insgesamt war die Entscheidung des Bundestages richtig, einen solchen Bundesbericht „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ unabhängig erstellen zu lassen. Er regt uns zu politischen Konsequenzen an. Da Bundesregierung und Koalition sich dem verweigern, packen wir es eben in der nächsten Legislaturperiode an.