Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs etablieren wir ein neues Prüfverfahren zur Ermittlung der Abgaswerte für Personenkraftwagen und setzen damit eine Vorgabe der EU um.
Dieses neue Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) wird genauere bzw. realistischere Daten liefern als die alte Messmethode NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus), die von den realistischen Fahrbedingungen im Alltag offenkundig stark abweicht.
Wir begrüßen das, denn bislang lag der tatsächliche Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs teilweise deutlich höher als der vom Hersteller angegebene Normverbrauch.
Hier musste endlich etwas unternommen werden.
Das Bekanntwerden der Abgasmanipulation bei Volkswagen mag diesen Prozess beschleunigt haben, die Forderung nach realistischeren Messergebnissen wird aber bereits seit Jahren erhoben. Sowohl von der Autoindustrie als auch den Umweltschützern.
Wir führen das WLTP-Verfahren schrittweise ein, damit sich die Autofahrerinnen und Autofahrer darauf vorbereiten können.
Die Anwendung der neuen WLTP-Norm gilt hier in Deutschland für neu zugelassene Fahrzeuge erst ab dem 1. September 2018.
Und da auch erst einmal nur für Modelle, die ab September 2017 etwa nach einem Modellwechsel eine neue Typgenehmigung benötigen.
So weit, so gut. Wir nähern uns den Tretminen.
Wie ist es denn mit der Einnahmeseite bestellt? Was kommt auf die Bürgerinnen und Bürger zu?
Viele Fachleute gehen inzwischen davon aus, dass durch das neue Messverfahren der gemessene CO2-Ausstoß so sehr ansteigt, dass folglich auch für viele Fahrzeuge die Kfz-Steuer ansteigen wird.
In unserem Berichterstattergespräch wurde auf meine Nachfrage hin, ob und wenn ja in welcher Höhe es durch das neue Prüfverfahren zu Mehrbelastungen für die Autofahrerinnen und –Autofahrer kommen könnte, vom BMF erklärt, man könne zum jetzigen Zeitpunkt schlicht noch keine verlässlichen Aussagen darüber treffen, ob die Umstellung des Prüfverfahrens generell zu höheren Belastungen führe. Es sei möglich, dass die Kfz-Steuer bei einigen Fahrzeugtypen steigen, bei anderen wiederum sinken könnte.
Das überraschte etwas, denn der Referentenentwurf hatte dem Fiskus im Zeitraum von 2018 bis 2022 noch Mehrreinnahmen in Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro prognostiziert.
Das BMF meint also, das Steueraufkommen sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht seriös zu beziffern.
Ist diese Berechnung in dem vorliegenden Gesetzentwurf möglicherweise nicht mehr enthalten, weil sich damit das eigene Mantra „Mit uns keine Steuererhöhungen“ leicht in Luft auflöst?
Jedenfalls darf man sich schon fragen, warum beispielsweise Einnahmeprognosen zur Maut erstellt werden konnten, für die Einführung des WLPT-Verfahrens aber nicht.
Im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens habe ich mich maßgeblich dafür eingesetzt, dass ein Jahr nach Inkrafttreten überprüft wird, ob man eventuell gegensteuern muss.
Nur so können wir mögliche Fehlentwicklungen korrigieren.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.