Die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU stand am Donnerstagnachmittag zur Abstimmung. Das dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz (Drs. 18/2581, 18/3004) verfolgt das Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht, bei der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld „konsequenter zu unterbinden“.
Dazu sollen befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug bezüglich des Freizügigkeitsrechts ermöglicht werden. Zugleich sollen Wiedereinreiseverbote von Amts wegen befristet werden statt wie bisher nur auf Antrag. Die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU durch unrichtige oder unvollständige Angaben soll unter Strafe gestellt und das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche „unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts“ befristet werden.
Unterstützung der Kommunen
Der Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Bunderessorts in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden schlägt in seinem Abschlussbericht verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung für die Kommunen vor, um die Folgen einer verstärken Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten besser abzufedern.
So wird der Bund im Rahmen einer Soforthilfe die Kosten der Unterkunft und Heizung erhöhen. Zudem sind zusätzliche Mittel für Integrationskurse zur Verfügung gestellt worden. Auch das Programm „Soziale Stadt“ ist auf die kommunale Situation zugeschnitten und besser ausgestattet worden. Zukünftig sollen die Kommunen durch weitere Maßnahmen entlastet werden.
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf in 2./3. Lesung zugestimmt.