Doch in der Praxis bedeuten diese Zuschläge ungerechten Wucher. Aus kleinen Beitragsschulden werden so in kurzer Zeit riesige Schuldenberge. Das schadet den Versicherten und auch der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die zuvor bestehende Regelung, nach der für Beitragsschulden Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent zu zahlen waren, reicht vollkommen aus. Deshalb fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag „Keine überhöhten Säumniszuschläge bei Beitragsschulden“ zu dieser früheren Regelung zurückzukehren. Damit Personen aus der Schuldenfalle herauskommen, die trotz der bestehenden Versicherungspflicht über längere Zeit nicht krankenversichert waren, soll für sie die Zahlung der Säumniszuschläge begrenzt werden. Künftig soll auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten, was bei den privaten Krankenversicherungen gilt: Danach wird ein Monatsbeitrag je angefangenem Monat der Nichtversicherung fällig. Ab dem sechsten Monat wird für jeden weiteren Monat der Nichtversicherung nur noch ein Sechstel des Monatsbeitrags fällig.
Für Altfälle mit hohen auf den Säumniszuschlägen beruhenden Beitragsschulden sollen die Krankenversicherungen sozialpolitisch tragfähige Lösungen vorsehen. Die nachzuzahlenden Beiträge sollen ermäßigt oder gestundet werden oder es soll gänzlich auf die Nachzahlung verzichtet werden.
Bestehende Lücken in der gesetzlichen Versicherungspflicht sollen geschlossen werden, damit keine Bürgerin und kein Bürger aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht herausfallen bzw. nicht erfasst werden kann. Hier soll der Grundsatz gelten, dass eine bestehende Krankenversicherung nur dann gekündigt werden kann, wenn eine Versicherung bei einem anderen Versicherer nachgewiesen wird.