Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern die vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert (West) bis 2020. Das soll in mehreren Stufen von 2014 an erfolgen. Von 2020 an dürfe es keine Unterschiede mehr bei der Berechnung der Renten in Ost- und Westdeutschland geben. Dann könne auch der Höherwertungsfaktor für Löhne und Gehälter in Ostdeutschland wegfallen. Um jenseits der Rechengrößen tatsächlich gleiche Rentenanwartschaften zu schaffen, müssen sich Löhne und Gehälter in Ost und West angleichen. Dazu gehöre ein gleicher Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland, eine bessere Tarifbindung und ein höheres Lohnniveau.

Im Jahr 2011 betrug die so genannte verfügbare Eckrente in Westdeutschland 1110 Euro und in Ostdeutschland 985 Euro. Die verfügbare Eckrente bezieht sich auf 45 Versicherungsjahre bei durchschnittlichem Verdienst und Abzug der Krankenkassenbeiträge.

Schwarz-Gelb: Angleichung der Ost- und Westrenten nicht umgesetzt

Schwarz-Gelb hatte im Koalitionsvertrag 2009 die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland vereinbart. Das Vorhaben wurde wie so vieles von Union und FDP nicht umgesetzt.

Weitere SPD-Anträge zu Ost- und Westrenten

Außerdem hat der Bundestag abschließend über  die SPD-Anträge „Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines „Rentenüberleitungsüberleitungsabschlussgesetzes“ und zur Einrichtung eines „Härtefallfonds“ und „Sofortige Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten beim Erwerb von Entgeltpunkten für die Rentenversicherung vornehmen“ beraten. Über beide Anträge berichten wir auf www.spdfraktion.de.