Mit dem in dieser Woche beschlossenen Solarpaket wird der Ausbau von Photovoltaik (PV) auf Dächern, an Gebäuden sowie auf Freiflächen vorangetrieben. Vor allem für Privatpersonen wird die Nutzung der Solarenergie leichter, indem zahlreiche Hürden für die Genehmigung und die Installation von Dach- und Balkon-Solaranlagen beseitigt werden.

Des Weiteren wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, damit Solarstrom innerhalb eines Gebäudes leichter an Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen geliefert werden kann. Das bereits bestehende Mieterstrommodell, bei dem der lokal am Wohngebäude produzierte Strom direkt an die Letztverbraucher:innen vor Ort – in der Regel die Mieter:innen – weitergeleitet wird, wird verbessert und ausgeweitet.

Auch im gewerblichen Bereich wird der Ausbau von PV-Anlagen erleichtert. Bei Solar-Dachanlagen wird das Repowering ermöglicht, ohne dass die Förderung verloren geht und die Einspeisevergütung für Gewerbedachanlagen wird erhöht. Künftig sollen zudem mehr Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung freigegeben werden. Parallel stärkt und fördert das Gesetz PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) sowie Parkplatz-PV-Anlagen, durch die Flächen besonders effizient genutzt werden können.

Neben Photovoltaik adressiert der Entwurf auch andere erneuerbare Energien. In Windenergie-Bestandsgebieten kann Windkraft künftig noch schneller ausgebaut werden. Zudem wird die bis Ende Juni befristete EU-Notfall-Verordnung um ein Jahr verlängert. Damit bleibt Planungssicherheit in der Branche erhalten. Diese Verordnung legt umweltrechtliche Erleichterungen in Windenergiegebieten fest, die sich für die Planung und den Bau von Windenergieanlagen als wertvoll erwiesen haben. Zudem werden die Nutzung von Biogas erleichtert und die Grundlage für einen künftig flexibleren und vielfältigeren Einsatz von Stromspeichern gelegt.