Schlachtereien, Lebensmitteldiscounter und Paketzusteller – in zahlreichen Branchen nimmt die Zahl der Beschäftigten zu, die nicht der Stammbelegschaft angehören, sondern einen Arbeitsvertrag bei einer Drittfirma besitzen. Zwar haben Werkverträge in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft eine lange Tradition, jedoch werden sie zunehmend von Arbeitgebern genutzt, um die Personalkosten zu reduzieren: Gruppen von Arbeitnehmern oder Solo-(Schein)Selbstständige werden als Fremdpersonal in Unternehmen neben der eigentlichen Stammbelegschaft eingesetzt. Teilweise werden auch ganze Betriebsteile ausgegliedert.

Die Folgen: Lohn- und Sozialdumping, mangelnder sozialer Schutz der Beschäftigten und die Umgehung der Mitbestimmung. Kaum ist die Leiharbeitsbranche durch europäische Vorgaben etwas besser reguliert und ein Mindestlohn für Leiharbeitnehmer eingeführt, missbrauchen Arbeitgeber Werk-, Dienst-, oder Geschäftsbesorgungsverträge nicht nur als Instrument der Personalflexibilisierung, sondern vor allem zur Reduzierung von Lohnkosten.

Diesem Missbrauch muss begegnet werden. In einem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beinhaltet, die Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte für Fremdpersonal in den Unternehmen ausweitet und Sanktionen bei Missbrauch festschreibt.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen in den gesetzlichen Regelungen klarer fassen, was ein echter und was ein Schein-Werkvertrag ist, und die Sanktionen bei falscher Etikettierung verschärfen. Auch Schein-Selbständigkeiten sollen klarer definiert werden. Sofern kein eigenständiges Werk erstellt wird und das Werkvertragsunternehmen in den regulären Produktionsablauf eingebunden ist, handelt es sich um „Scheinwerkverträge“, die unterbunden werden müssen.

Betriebsräte sollen mehr Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und beim Personaleinsatz bekommen. Zudem soll ein branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro eingeführt werden. Die Bundesregierung soll ein Gutachten über Lohndumping durch den Einsatz von Fremdpersonal in Auftrag geben.