„Die Lage der deutschen Wirtschaft und die Entwicklung des Arbeitsmarktes sind sehr erfreulich. Die Erholung der Konjunktur in den vergangenen Monaten wird von einem starken Arbeitsmarkt und starker Konsumnachfrage getrieben. Der Mindestlohn wird die Kaufkraft weiter stärken und wirkt damit zusätzlich als konjunkturfördernde Maßnahme.
Damit er seine positiven wirtschaftlichen und sozialen Wirkungen tatsächlich entfalten kann, muss er kontrolliert werden. Wirksame Kontrollen insgesamt als unnötige Bürokratie zu diffamieren, ist falsch. Natürlich werden wir uns den Vollzug im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit in der Praxis genau anschauen. Es ist immer sinnvoll, Gesetze nach einer gewissen Zeit zu evaluieren – aber nicht schon vier Wochen nach ihrem Inkrafttreten.“