Dazu hat der Bundestag am 29. Juni den Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EGG, Drs. 18/12355, 18/12988) beschlossen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass gut 3,8 Millionen Wohnungen für Mieterstrom geeignet sind. Das entspricht etwa 18 Prozent aller Wohnungen in Deutschland und rund 370.000 Solaranlagen. Besonders große Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften werden vom Mieterstrommodell profitieren. Die SPD-Bundestagsfraktion will damit die Energiewende vom Land in die Stadt bringen.

Vom Dach direkt in die Mietwohnung

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der zum Beispiel durch eine Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes oder auf einer Garagenanlage erzeugt und direkt an die Mieter  geliefert wird, ohne das öffentliche Stromnetz zu nutzen. Ziel des Gesetzes ist es, Mieterstrom zu fördern und Anreize für Eigentümer von Wohngebäuden zu schaffen, Photovoltaikanlagen auf den Dächern zu installieren. Pro Jahr soll maximal eine Leistung von 500 Megawatt auf Gebäuden gefördert werden, die auf das allgemeine Ausbauziel für Solaranlagen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angerechnet wird. Außerdem müssen die Wohngebäude oder Wohnanlagen über eine Wohnfläche von mindestens 40 Prozent verfügen.

Mieterstrom wird günstiger als Grundversorgertarif

Beim Mieterstrom fallen keine Netzentgelte an, weil das, was vor Ort produziert wird, auch dort verbraucht wird. Ebenso entfallen Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer, weil der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird. Lediglich die EEG-Umlage muss von den Mietern bezahlt werden. So profitieren sie von preiswertem Strom, der mindestens zehn Prozent günstiger sein muss als der örtliche Grundversorgertarif.

Die Mieter können wählen, ob sie den Strom von ihrem Vermieter oder von einem anderen Stromanbieter beziehen. Der Mieterstromvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und kann unabhängig vom Mietvertrag gekündigt werden. Der Vermieter kann Dritte, zum Beispiel Stadtwerke, mit dem Verkauf von Strom beauftragen.

Er bekommt je nach Größe der Photovoltaikanlage einen Zuschlag von 2,21 Cent pro Kilowattstunde bis zu 3,81 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich zu dem Umsatz, den er durch den Stromverkauf an die Mieter einnimmt. Der Zuschlag wird über die EEG-Umlage finanziert. Die SPD-Bundestagsfraktion wollte die Vermieter zusätzlich durch eine Anpassung im Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuerrecht unterstützen. Doch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat dieses Vorhaben blockiert.

Für den Strom, der nicht von den Mietern verbraucht wird und ins Stromnetz zur allgemeinen Versorgung eingespeist wird, erhält der Vermieter die reguläre Einspeisevergütung nach dem EEG.

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage ist die Differenz zwischen den Kosten, die bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, und den Erlösen, die mit dem so erzeugten Strom erzielt werden. Diese Differenz wird auf die Stromendverbraucher umgelegt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einem neuen Gesetz fördert die Koalition den Mieterstrom, damit künftig auch Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren. Außerdem erhalten die Vermieter eine Zulage erhalten, damit es sich für sie mehr lohnt Solaranlagen zu installieren.