Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Mittel aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2018 beraten (Drs. 19/164).
Das ERP-Sondervermögen ist ein vom Bund verwaltetes Vermögen, das aus den Rückzahlungen entstanden ist, die für die Finanzhilfen des Marshallplans zu leisten waren. Der daraus jährlich erwirtschaftete Ertrag wird hauptsächlich für die Wirtschaftsförderung verwendet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation gegenüber Großunternehmen oft strukturell benachteiligt sind.
Der Bundestag regelt jährlich mit einem Gesetz, wie die Mittel im nächsten Jahr einzusetzen sind. Die Vorlage für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 wurde noch in der Großen Koalition vom Kabinett am 2. August 2017 beschlossen und ist nun beraten worden, weil ein weiterer Aufschub die Bereitstellung der ERP-Mittel 2018 verzögern würde. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan sollen kommendes Jahr rund 790 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit erhalten insbesondere mittelständische Unternehmen und freie Berufe zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 6,75 Milliarden Euro.
Neu ist in diesem Jahr, dass aus dem ERP-Sondervermögen künftig das Engagement der KfW finanziert wird, jungen Unternehmen mehr Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Das Investitionsvolumen der KfW wird sich dank der ERP-Förderung bis 2020 auf 200 Millionen Euro jährlich verdoppeln. Das ermöglicht es erfolgreichen Start-ups, zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und besser am Markt Fuß zu fassen.