Hier soll der Gesetzentwurf zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (Drs. 18/10822), den der Bundestag am 19. Januar in 1. Lesung beraten hat, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen – auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auf Seiten der Reiseanbieter.

Zukünftig genießen Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei individuell zusammengestellten Reisen Schutz. Der Anwendungsbereich der Pauschalreise wird ausgeweitet und eine neue Kategorie der Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ eingeführt. Wer also online eines der beliebten Reiseportale nutzt, die nach der Flugbuchung den Kunden samt der Reise- und Kreditkartendaten zu einer Hotelbuchungsseite weiterleitet, ist künftig bei Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt und wird zum Beispiel bei der Pleite einer Airline wieder an den Heimatort zurückgeflogen.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Neufassung der EU-Richtlinie über Pauschalreisen in nationales Recht umgesetzt und das Pauschalreiserecht modernisiert und angepasst. Außerdem sollen dadurch faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Reisemarkt zwischen Online-Anbietern und den klassischen Reisebüros erhalten bleiben.

Reisen mit gemeinnützigem Charakter wie Klassenfahrten, die nur gelegentlich stattfinden und nicht der Gewinnerzielung dienen, bleiben auch zukünftig vom Geltungsbereich der Pauschalreiserichtlinie ausgenommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes den Verbraucherschutz und auch die Situation der Reisebüros in den Blick nehmen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Kern eines neuen Gesetzentwurfes ist, den Verbraucherschutz auch bei Reisebuchungen im Internet zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Reisemarkt zwischen klassischen Reisebüros und Online-Anbietern zu bewahren.