In der Umweltpolitik haben sich Strukturen und Prozesse internationaler Politik oberhalb der nationalstaatlichen Ebene als „Global Governance“ (Regeln der internationalen Zusammenarbeit) entwickelt. Auf der Grundlage internationaler Konventionen wurden Verhandlungsprozesse entwickelt, die wesentliche Entscheidungen auch für die nationale und europäische Umweltpolitik treffen.
Während der Deutsche Bundestag in die Entscheidungsprozesse der Europäischen Union durch klare gesetzliche Regelungen eingebunden ist und die Mitwirkungsrechte innerstaatlich gestärkt wurden, ist die Intensität der Parlamentsbeteiligung an Entscheidungen im Rahmen von UN-Prozessen deutlich geringer. Deshalb fordern die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/die Grünen In ihrem gemeinsamen Antrag „Parlamentsbeteiligung bei globaler Umwelt-Governance verbessern“ die Bundesregierung auf, die zuständigen Bundestagsausschüsse frühzeitig und umfassend über UN-Verhandlungen zur Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik zu informieren. Empfehlungen und Wünsche der Ausschüsse sollen im Verhandlungsprozess berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen internationale Parlamentarierdialoge zum Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik weiterhin im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.