Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktion SPD und CDU/CSU noch einiges an der Gesetzesvorlage verbessert. Um wirklich alle Vorteile dieser grundlegenden Reform zu verstehen, lohnt es sich, etwas ausführlicher zu werden:

Das Wohngeld erfüllt als eine Art vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion. Erstmalig wird jetzt eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt, die erstmalig am 01.Januar 2022 greift. Das bedeutet: Die Koalition wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung anpassen. Damit sichern die Abgeordneten die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Weniger Haushalte werden dadurch zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln. Den Menschen wird die Angst genommen, aus dem Wohngeld rauszufallen.

Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung sind ein wesentlicher Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser Koalition für ein solidarisches Land.

Im Einzelnen:

Durch die Reform wird es vom 01. Januar 2020 an mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld nämlich zum 1. Januar 2016 angepasst.

Von der Wohngeldreform profitieren nun insgesamt rund 660.000 Haushalte. Zum Vergleich: Ohne Reform würde sich die Zahl der Haushalte, die vom Wohngeld profitieren, bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren. Das entspricht einer Erhöhung von rund 40 Prozent. Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Rund 20.000 Wohngeldhaushalte würden ohne Reform Ende 2020 Leistungen des Sozialgesetzbuchs II beziehen. Weitere rund 5000 Haushalte wechseln aus dem Sozialgesetzbuch XII in das Wohngeld.

Zum anderen hebt die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Höchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen, insbesondere in Kreisen und Gemeinden, deren Mietenniveau nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnte. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun ein höheres Wohngeld erhalten.

Verbesserungen für Inselbewohner

Neu: Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird für Inseln ohne Festlandanschluss eine eigene gemeinsame Mietenstufe festgelegt. Denn das Mietenniveau auf diesen Inseln ist in der Regel wesentlich höher als in den ihnen zugeordneten jeweiligen Kreisen auf dem Festland. Damit unterstützt die Koalition Haushalte mit niedrigen Einkommen auf diesen Inseln, die Probleme haben, eine Wohnung mit einer günstigen Miete zu finden oder die Miete weiterhin zu bezahlen.

Außerdem halten die Koalitionsfraktionen daran fest, bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur geplanten Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten vorzulegen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einer Reform des Wohngeldes entlastet die Koalition Haushalte mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten. Es soll mehr Wohngeld geben, und es sollen mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Zudem wird das Wohngeld mit dem neuen Gesetz erstmals automatisch alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.