Darum hat die Koalition im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, verdreifacht die Koalition in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer und Kommunen für Investitionen in neue Infrastruktur, zum Beispiel Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel (Drs. 19/15621, 19/16404, 19/16578).
Auch werden unter anderem die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht.
Zudem haben die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren nochmals Förderhürden herabgesetzt und neue Fördertatbestände eingeführt. Von 2021 an stehen dann jährlich 1 Milliarde Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich hat die Koalition mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel von 2025 an noch einmal verdoppelt werden.
Ein großer Erfolg ist außerdem, dass langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden geschaffen wird. Denn die von 2025 an zur Verfügung stehenden 2 Milliarden Euro werden von 2026 an jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung.
Mit vielen weiteren Maßnahmen, zum Beispiel der Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder der Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärkt die Koalition den ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und fördert damit klimafreundliche Mobilität für alle.
Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr
Im Rahmen des Klimapaketes wurde ebenfalls beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die so genannten Regionalisierungsmittel zu erhöhen und zu dynamisieren. Durch die zusätzlichen 5,25 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der ÖPNV attraktiver werden (Drs. 19/15622, 19/16402, 19/16578).
Indem die Bundesländer insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt der Bund die Bundesländer und Kommunen bei der Verbesserung ihrer lokalen Verkehrsverhältnisse, also für den Ausbau ihrer kommunalen Schienenverkehrsinfrastruktur. Mit der Novelle des Gesetzes legt die Koalition den Grundstein für die Zukunft eines leistungsfähigen schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs und schafft die Voraussetzungen für die Mobilität von morgen in Ländern und Kommunen. Zusätzlich erhöht sie die Regionalisierungsmittel um rund 5,25 Milliarden Euro bis 2031, damit die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr das Verkehrsangebot verbessern bzw. ausweiten können.