Die Ampelkoalition öffnet das Bafög (Berufsausbildungsförderungsgesetz) so stark wie noch nie. Damit zukünftig noch mehr Studierende Anspruch darauf haben, sie ohne existenzielle Sorgen studieren können und so allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen geboten werden können.

Um auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion darauf gedrungen, Freibetragsgrenzen und Bedarfssätze noch einmal zu erhöhen. So war ein Bedarfssatz von fünf Prozent vorgesehen und ein Grundfreibetrag von 20 Prozent - diese sind nun auf 5,75 bzw. 20,75 Prozent angehoben worden. 

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Überblick:

  • Der Grundfreibetrag wird um 20,75 Prozent auf insgesamt 2.415 Euro erhöht - das erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich
  • Anhebung der Bedarfssätze und des Zuschlags für Kinderbetreuung um 5,75 Prozent - bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro.
  • Anhebung des Wohnkostenzuschlags auf 360 Euro
  • Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts.  Damit erhalten Menschen leichter Bafög, die vorher bereits berufstätig waren. 
  • Einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU können künftig gefördert werden.
  • Und: Der Papierkram wird eingeschränkt: Der Bafög-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden.
  • Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. Bafög-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle.
  • Die Vermögensfreibeträge werden nach Alter gestaffelt: Bei unter 30-Jährigen liegen sie bei 15.000 Euro, ab einem Alter von 30 Jahren bei 45.000 Euro.

Zur Neuaufstellung des Bafög zählt auch ein Nothilfemechanismus, der in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Bafög als Nothilfeförderung soll dann denjenigen offenstehen, die aus persönlichen Gründen sonst kein Bafög bekommen könnten – zum Beispiel wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer.

Mit der jetzigen Reform wird das Bafög wieder fit gemacht. Doch noch in dieser Wahlperiode soll es grundsätzlich erneuert werden. Dazu soll mit einer weiteren Bafög-Reform insbesondere der Kreditanteil gesenkt und damit der Verschuldungsangst entgegengewirkt werden. Zusätzlich will die Ampel-Koalition unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen.