Die Bundesregierung wird in einer Entschließung der Koalitionsfraktionen (Drs. 18/2839) aufgefordert, die bestehenden Rechtsvorschriften für Produkte des Ökolandbaus in den Verhandlungen im europäischen Rat konsequent weiterzuentwickeln.
Die Nachfrage nach Lebensmitteln aus ökologischem Anbau steigt in Deutschland seit Jahren. In Supermärkten, Bio- und Hofläden und auf Wochenmärkten werden rund 7,55 Milliarden Euro mit Biolebensmitteln umgesetzt. Der deutsche Biomarkt ist mit Abstand der größte Europas. Die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe, die auf ökologische Produktion umsteigen, wächst. Mittlerweile macht der Ökolandbau 6,4 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland aus. Der Ökolandbau ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet: Neben der Produktion gesunder Lebensmittel von hochwertiger Qualität, erhält und schont er die natürlichen Ressourcen. Die SPD-Bundestagsfraktion will den Ökolandbau stärken.
Ökolandbau nicht ausbremsen – Verordnung weiterentwickeln
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Öko-Verordnung birgt wegen überzogener Anforderungen die Gefahr, das Wachstum ökologischer Produktion und des Ökolandbaus auszubremsen. Die Biobranche benötige auch künftig einen angemessenen und verlässlichen Rechtsrahmen und die Regelungen dürften nicht verwässert werden, da eine verlässliche Kontrolle maßgeblich für das Verbrauchervertrauen sei, heißt es in der Entschließung. Diese haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD-Fraktion vorgelegt.
Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Europäischen Rat folgende Kernforderungen zur Weiterentwicklung der europäischen Öko-Verordnung durchzusetzen:
- Die Grenzwerte für Rückstände müssen für alle Lebensmittel gleichermaßen gelten. Die Einführung spezieller Grenzwerte für Rückstände aus im Ökolandbau nicht zugelassenen Betriebsmitteln ist abzulehnen.
- Das zweistufige Kontrollverfahren der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft mit Öko-Kontrollstellen und überwachenden Landesbehörden muss grundsätzlich beibehalten werden.
- In der EU sind risikoorientierte Kontrollen bei Beibehaltung einer jährlichen Kontroll-Mindestfrequenz auszubauen. Die grenzüberschreitende Kommunikation im Kontrollsektor und die Sanktionsmöglichkeiten sind zu verbessern.
- In den Einfuhrregelungen muss die Anerkennung gleichwertiger Standards für Importware grundsätzlich beibehalten und ihre Umsetzung in Drittländern wesentlich verbessert werden.
- In Drittländern sind die Kontrollen den bestehenden Risiken anzupassen, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen für Erzeuger innerhalb und außerhalb der EU herbeizuführen.
- Die Anpassung der Produktionsregeln des ökologischen Landbaus müssen die jeweiligen sozialen, kulturellen, geographischen und klimatischen Bedingungen in Europa berücksichtigen; praxisorientierte Ausnahmeregelungen dürfen nicht aus den Augen verloren werden.
- Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass die Prozessorientierung als das zentrale Qualitätsmerkmal der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft erhalten bleibt.
Die Verhandlungen zur Öko-Verordnung sollen in der zweiten Jahreshälfte 2015 abgeschlossen werden.
Die SPD-Fraktion unterstützt außerdem den „Zukunftsplan-Öko“ von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Damit sollen die unterschiedlichen Fördermaßnahmen der Bundesregierung für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft strategisch besser koordiniert werden.